Wie ist das eigentlich, wenn ich privat etwas (online) von privat erwerbe, wo sich aber nach Abschluss des Kaufvertrages (noch vor Zahlung der Verbindlichkeit) herausstellt, dass ein wesentlicher Mangel nicht explizit genannt wurde?
Fall:
ein Gerät wird als defekt angeboten, ein Sturz des selbigen wird nur mit einem Foto weiter erläutert wo man eine kleine Delle im Gehäuse erkennt. Zur Funktionsfähigkeit des Gerätes wird nix gesagt.
Man kann nun zweierlei interpretieren:
- entweder es geht alles noch, halt nur ne Delle drin
oder
- die Delle ist nur optisch, technisch geht nix, bzw. wesentliches nicht mehr
Ich bin (dummerweise) von ersterem ausgegangen.
Jetzt erfahre ich aber nachträglich vom Verkäufer, dass etwas wesentliches der Funktionen nicht geht, was den Kauf ad absurdum in Sachen Nutzung macht.
Natürlich wird der Weg eingeleitet sich gütlich zu einigen, würde aber die Rechtslage meiner Mittel gerne wissen.
Ich habe bereits was betreff Sachmängelhaftung gelesen, meine aber, dass zum argumentieren nicht explizig genug ist.
Wer weiß es genau?!
Danke!
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Baum-Darstellung
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19.02.2010, 15:27 #1
Frage zu Sachmängelhaftung zwischen Privatleuten
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