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  1. #61
    Endgegner Avatar von Donluigi
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    So, wie ich das sehe, akzeptiert der TS durchaus die Tatsache, daß er was falsch gemacht hat - siehe Eingangspost. Die Moralkeule kann also im Futteral bleiben. Er fragt, was er tun kann - und die Frage scheint berechtigt, da er offensichtlich einem unseriösen Zeitgenossen aufgesessen ist. Hilfe ist gut, der Hinweis, daß er sich falsch verhalten hat und für seine Taten gefälligst Buße tun soll, ist in diesem Zusammenhang ebenso uninteressant wie unnötig.
    Beste Grüße, Tobias

    Temper your chocolate, you tw*t!

  2. #62
    Deepsea Avatar von dapit
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    Original von Mawal
    Es gibt eine weit verbreitete - auch in diesem Forum zu findende - Mentalität, die Konsequenz eigenen Handelns nicht mehr zu akzeptieren und die eigene Verantwortung dafür zu negieren...sondern, wenn die Konsequenzen negativ ausfallen, zu lamentieren und zu lavieren, und die Fehler bei anderen zu sehen.
    mal unabhängig vom ts, eine wahres wort
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  3. #63
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    Trotzdem sollte er nach dem zahlen klagen, scheint ja jeder gegen die Vögel zu gewinnen...und unabhängig vom falsch Parken sind das möglicherweise unredliche Menschen, wenn man die Urteile verfolgt.

  4. #64
    Super-Moderator Avatar von NicoH
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    Original von Mostwanted
    sind das möglicherweise unredliche Menschen, wenn man die Urteile verfolgt.
    Yeah Vielleicht doch nochmal Anwalt werden?
    Die großen Leute verstehen nie etwas von selbst, und es ist ermüdend für die Kinder, ihnen immer wieder und wieder alles erklären zu müssen. - Der Kleine Prinz

  5. #65
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    RE: Abgeschleppt – Auto verschwunden – was tun?

    Man könnte die Deutschland Zentrale auch über die Methoden des beauftragten Unternehmens informieren, damit ein mögliches Eigeninteresse des regionalen Auftraggebers ausgeschlossen werden kann ;-)


    REWE Grafinger Str. 27, 81671 München

    REWE Alramstr. 14, 81371 München

    REWE Untermenzingerstr. 71, 80997 München

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    Laden-Passage Hugo-Weiss-Str. 2-8, 81827 München

    Edeka Aktiv-Markt Wieland, Balanstr. 105, 81549 Münc

  6. #66
    Gesperrter User
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    Original von NicoH
    Original von Mostwanted
    sind das möglicherweise unredliche Menschen, wenn man die Urteile verfolgt.
    Yeah Vielleicht doch nochmal Anwalt werden?
    Ja, ich lerne es mich und meinen Lieblingsforenbetreiber vor Abmahnungen zu schützen ;-)

  7. #67
    Geprüftes Mitglied Avatar von ibi
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    Original von NicoH
    Original von Mostwanted
    sind das möglicherweise unredliche Menschen, wenn man die Urteile verfolgt.
    Yeah Vielleicht doch nochmal Anwalt werden?
    nee, ich werd zahnarzt
    Gruß
    Ibi

  8. #68
    Mil-Sub Avatar von Moehf
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    Original von Donluigi
    So, wie ich das sehe, akzeptiert der TS durchaus die Tatsache, daß er was falsch gemacht hat - siehe Eingangspost. Die Moralkeule kann also im Futteral bleiben. Er fragt, was er tun kann - und die Frage scheint berechtigt, da er offensichtlich einem unseriösen Zeitgenossen aufgesessen ist. Hilfe ist gut, der Hinweis, daß er sich falsch verhalten hat und für seine Taten gefälligst Buße tun soll, ist in diesem Zusammenhang ebenso uninteressant wie unnötig.
    Viele Grüße, Manuel

  9. #69
    Freccione Avatar von blarch
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    Original von Mostwanted
    Es gibt Leute, für die sind 350 Euro ne Menge Geld wenn es ungeplant fällig wird (...) Wenn er da versucht zu sparen ist das - für mich - verständlich
    Original von Donluigi
    So, wie ich das sehe, akzeptiert der TS durchaus die Tatsache, daß er was falsch gemacht hat - siehe Eingangspost. Die Moralkeule kann also im Futteral bleiben. Er fragt, was er tun kann - und die Frage scheint berechtigt, da er offensichtlich einem unseriösen Zeitgenossen aufgesessen ist. (...)
    Ich habe es ja schon geschrieben was es meiner Meinung (bin kein RA) für Möglichkeiten gibt:
    • Er zahlt das Geld, hakt es als Lehrgeld ab und freut sich seines Lebens
    • Er zahlt das Geld unter Vorbehalt und verklagt die Abschleppfirma wegen Nötigung, Erpressung und Diebstahl
    • Oder er sucht vielleicht die nächsten 4 Wochen zu Fuss sein Auto und hofft dass er es findet
    Ich nehme mal an, dass der TS primär sein Auto wieder zurück möchte. Und da die Polizei schon informiert wurde, diese aber in diesem Fall nichts machen kann, bleiben meiner Meinung nach nur die drei o.g. Möglichkeiten, wobei meiner Meinung nach eine Klage nur in Frage kommt wenn man eine RSV hat und über genügend Zeit verfügt.

    Wenn ich in dieser Situation wäre, würde ich zähneknischend zahlen. Ein Rechtsstreit wäre mir trotz vorhandener RSV zu zeitaufwendig. Als Student (die haben je bekanntlich viel Zeit ) würde ich evtl. eine Klage in betracht ziehen.
    Gruss Wolfgang
    _______________________________________________

  10. #70
    Double-Red Avatar von OrangeHand
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    Was ist, wenn der TS seinen Wagen finden sollte? Kann ihn der Abschleppdienst zu einer Zahlung zwingen?

    Wenn nicht:

    Einfach, mit Hilfe von einem Kumpel, einen weiteren Wagen auf dem selben Parkplatz abstellen. Der Abschleppdienst wird mit Sicherheit schnell wieder da sein. Diesen einfach nun folgen. Mit etwas Glück wird der 2. Wagen in der Nähe des 1. deponiert. Nur so eine Idee auf die schnelle.
    Superlative Grüße, Frank

    "Cool sh*t ain't cheap, and cheap sh*t ain't cool."

  11. #71
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    Original von Mawal

    Es gibt eine weit verbreitete - auch in diesem Forum zu findende - Mentalität, die Konsequenz eigenen Handelns nicht mehr zu akzeptieren und die eigene Verantwortung dafür zu negieren...sondern, wenn die Konsequenzen negativ ausfallen, zu lamentieren und zu lavieren, und die Fehler bei anderen zu sehen.

    Ich finde diese Haltung unreif und bis zu einem gewissen Grad verachtenswert.

    Das Problem des TS ist enstanden, weil er sich falsch verstanden hat.

    Wie man sich bettet, so liegt man.

    Die Vollkasko-Mentalität ist leider weit verbreitet und ganz sicher keine positive Entwicklung. Das legitimiert irgendwelche dubiosen Hinterhof-Abschlepper aber noch lange nicht zu einer Tätigkeit am Rande oder jenseits der Legalität! Ansonsten kannst du den Rechtsstaat vergessen, zur Selbstjustiz übergehen und dem nächsten motorisierten Wegelagerer deinen Zahlungsunswillen auch direkt mit Faustschlägen oder einem Schraubenschlüssel ins Hirn morsen…

  12. #72
    GODFATHER Avatar von Mawal
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    angeblich studiert ja der TS, da kann man doch relativ schnell auf die Lösung kommen:

    strittige Forderung = Rechtsweg = 1. Schritt Anwalt mandatieren

    Alternative: 350€ zahlen und gut sein lassen

    ...wie immer gilt, nichts ist umsonst, jede Option kostet.


    ...auch wenn der TS sein Auto findet, wird sich die Forderung des Abschleppunternehmens nicht in Luft auflösen...


    und zum Thema Morallkeule:

    Ein gern benutztes und auch hier zu sehendes Muster ist:

    Ich bin ja bereit, die Konsequenzen meines Fehlverhaltens dem Grunde nach zu tragen. Aber eben genau die sich konkret maifestierendene Konsequenz jedoch nicht.


    Das ist auch nur eine Variante des kindischen: "Ich will Mist bauen dürfen, und betrachte es als Grundrecht dies ohne negative Konsequenzen tun zu dürfen."
    Martin

    Everything!

  13. #73
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    Mit den Jungs von der Abschleppfirma zu diskutieren bringt überhaupt nix. Die, die man antrifft, kennen i.d.R. nur drei Körperzustände: Volltrunken, ausgenüchtert, auf's Klo müssen.

    Im mittleren Zustand wird (bestenfalls) gearbeitet.

    Ich habe mal versucht, als ich einen verunfallten und abgeschleppten Wagen vom Hof eines ADAC-Partners abholen wollte, der Dame im Büro des Hofes zu erklären, daß ich bevor ich den Wagen nicht in Augenschein genommen habe, weder unterschreiben kann, daß sich der Wagen im angelieferten Zustand befindet, noch daß ich die Abschleppgebühr in voller Höhe bezahlen möchte. Das muß man erst mal in so eine Matschbirne reinkriegen.

    Lange Rede, kurzer Sinn:

    1. Zahlen
    2. Auto bekommen
    3. Dann Rabatz machen

    ... oder du hast vorher einfach Glück und findest dein Auto irgendwo abgestellt und nimmst es einfach mit.

  14. #74
    PREMIUM MEMBER Avatar von jk737
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    [quote]Original von blarch
    Original von Mostwanted
    • Er zahlt das Geld unter Vorbehalt und verklagt die Abschleppfirma wegen Nötigung, Erpressung und Diebstahl
    Ich denke, dazu muss er nicht selbst klagen, sondern kann einfach Strafanzeige machen. Oder?
    Grüße -- Jürgen


  15. #75
    PREMIUM MEMBER Avatar von Doktor Krone
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    was machen diese Heinis eigentlich, wenn ich behaupte, daß sich im Auto ein für mich lebenswichtiges Medikament befindet? oder meine Schlüssel? oder halt irgendwas anderes wichtiges? aufbrechen dürfen die´s wohl nicht, gell? in diesem Moment sind sie in die Defensive gedrängt und werden reagieren müssen, denke ich. ist u.U. einen Versuch wert.
    Beste Grüße aus Hammer Melle

    Oliver


  16. #76
    Mil-Sub Avatar von Moehf
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    Original von Mawal


    ...auch wenn der TS sein Auto findet, wird sich die Forderung des Abschleppunternehmens nicht in Luft auflösen...
    das sehe ich anders.
    Schließlich wollen die 350 Euro von ihm, nur um zu sagen, wo das Auto steht. Wenn er es selber findet, scheint die Grundlage für die Forderung wegzufallen.
    Dann muss der seriöse Laden klagen, das macht die ganze Sache sehr viel entspannter.
    Viele Grüße, Manuel

  17. #77
    Gesperrter User
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    Original von Doktor Krone
    was machen diese Heinis eigentlich, wenn ich behaupte, daß sich im Auto ein für mich lebenswichtiges Medikament befindet? oder meine Schlüssel? oder halt irgendwas anderes wichtiges?

    Dann verlangen Sie Vorkasse, weil du die geschickte Rechnung nicht mehr begleichen könntest....

  18. #78
    GMT-Master Avatar von Dandy
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    Ich habe mir gerade vorgestellt, welche Ratschläge wohl die andere Partei (nicht der Abschlepper, sondern der Parkplatzbesitzer) wohl bekommen hätte.

    Das würde wahrscheinlich vom gutmenschlichen Zettel hinter dem Wischer nach dem Tenor:
    Sehr geehrte Dame oder Herr,
    sicher war Ihnen nicht bewusst, daß sie Ihr KFZ auf einem Privatparkplatz abgestellt haben. Ich muß mich natürlich für die nicht ausreichende Kennzeichnung entschuldigen.
    Trotzdessen hoffe ich, daß in Zukunft ein solches Mißverständnis unterbleiben wird.
    Für den Fall einer etwaigen Beschädigung Ihres Scheibenwischers meinerseits, habe ich gleich € 20,- beigelegt.
    Mit freundlichen Grüßen

    ... und bitte das laminieren nicht vergessen.

    Das würde dann sicher weitergeführt mit Tipps über das Anbringen einer Parkkralle, dem Aufschlitzen der Reifen bis hin zum Ausleihen eines Kampfhundes, Kauf eines Pfeffersprays und Konfrontation des Offenders.

    Aber mal vielleicht etwas ernsthafter, aber ohne rechtliche Nachforschungen und Hintergedanken - nennt es wegen mir Stammtischparolen.

    Der einzige Fehler des Abschleppers (so es denn wirklich so ist) wäre das Auto auf einem öffentlich zugänglichen Parkplatz abgestellt zu haben.
    Die Alternative zur Zahlung gegen Rausgabe des Autos wäre doch wohl eine Vorkasse des Auftraggebers. Hierbei frage ich mich dann aber (gerade wenn man derart günstig wohnt, daß immer wieder Abkürzungsnehmer den eigenen Parkplatz als Freiwild ansehen), wieviele Abschleppversuche es benötigen würde, um des Problems Herr zu werden. Sollte der Parkplatzbesitzer dann jedesmal in Vorkasse treten müssen, wäre es ihm im Wiederholungsfall doch bald unmöglich seinen Besitz zu verteidigen.
    (Diese Ansicht ist natürlich konträr zu geltender Rechtsauffassung)

    Ein passender Titel einer bekannten Tages-"zeitung" wäre dann ...
    Täter klagt, Opfer erhängt sich aus Frust


    happy days
    timo

    ... and all the gold in California
    is in the middle of Beverly Hills
    in somebody else's name ...

  19. #79
    Endgegner Avatar von Donluigi
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    ch bin ja bereit, die Konsequenzen meines Fehlverhaltens dem Grunde nach zu tragen. Aber eben genau die sich konkret maifestierendene Konsequenz jedoch nicht.
    Das ist auch nur eine Variante des kindischen: "Ich will Mist bauen dürfen, und betrachte es als Grundrecht dies ohne negative Konsequenzen tun zu dürfen."
    Wenn man zu Recht abgeschleppt wird, kostet das was zwischen 180 und 220,- roundabout. Die sind zweifellos zahlbar, dagegen zu nörgeln wäre so uncool wie sinnlos. Bei derartig überzogenen Forderungen gibt es jedoch sehr wohl Grund, gegen die Konsequenz zu nörgeln - das sehen diverse Gerichte anscheinend auch so Also: Sozpädkeule zurück zur Moralkeule
    Beste Grüße, Tobias

    Temper your chocolate, you tw*t!

  20. #80
    Moderator Avatar von MacLeon
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    Eben
    Beste Grüße,
    Marcus


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