Dann zahle unter Vorbehalt und Klage, ist doch der angenehmste Weg.Original von flachrate
Und um das ganze hier abzuschliessen:
Ja, es war mein Fehler, das stand nie zur Diskussion.
Ja, ich sehe es ein, ich bin auch bereit, dafür zu blechen, wenn ich Mist baue.
ABER: Dieser ganz spezielle Verein bekommt nur Geld von mir, wenn`s gar nicht anders geht. Vor allem wenn er knappe 200 Klagen wegen Nötigung und Betrug laufen hat, sogar die Polizei ihn als problematisch und rechtlich bedenklich hält, und bereits auf Bewährung wegen so nem Schmarrn ist.
– fin –![]()
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03.02.2010, 19:53 #41
zahlen und fröhlich sein.
Ein Bekannter bei Lidl lässt auch permanent räumen, schöne NebeneinnahmeGruß Ulrich
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03.02.2010, 19:54 #42
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03.02.2010, 19:56 #43
Ich habe gerade 5,00.- EUR an die Stadt Hückelhoven überwiesen-hatte meine Parkscheibe nicht eingelegt. War beim Uhrmacher, habe dort ein richtig geiles Herzog-Lederband gekauft. Jetzt bin ich richtig stolz auf mich.
Schöne Grüße-"Butch" Friedel
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03.02.2010, 19:59 #44Original von Butch
Ich habe gerade 5,00.- EUR an die Stadt Hückelhoven überwiesen-hatte meine Parkscheibe nicht eingelegt. War beim Uhrmacher, habe dort ein richtig geiles Herzog-Lederband gekauft. Jetzt bin ich richtig stolz auf mich.Liebe Grüße - Brasi
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03.02.2010, 20:02 #45Gruß
Stefan
Im Knast bringt es nichts, mit dem Rücken zur Wand zu liegen, wenn man mit offenem Mund schläft
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03.02.2010, 20:06 #46
Leute 5,- EUR oder 15,- EUR sind wohl nicht mit 350,- EUR zu vergleichen. In Deutschland sind die Bussen ja auch ein Witz. Bei meinen Eltern in Deutschland zahle ich prinzipell keine Parkgebühr. Wieso sollte ich auch jedesmal 2,- bis 3,- EUR Parkgebühr zahlen, wenn ich ca. bei jedem 5. mal eine Busse über 5,- EUR bekomme ... da ist die Busse günstiger
Ausserdem geht es hier meiner Meinung nach nicht primär um die Busse sondern um die Nötigung des Abschleppunternehmens.Gruss Wolfgang
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03.02.2010, 20:06 #47
fast jeden tag nen ticket über 5€, ist billiger als nen parkschein für den ganzen tag ausn automaten zu holen!
und das nur, weil die sachbearbeiter der parkraumbewirtschaftung über 20 wochen fürs bearbeiten der verlängerung meiner parkvignette brauchen
gestern is die vignette ins haus geflattertGruß
Ibi
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03.02.2010, 20:12 #48
Das Abschleppen auf Privatgrundstücken
§ 273 BGB Zurückbehaltungsrecht
Könnte bei dir in Betracht kommen!!!!
Über die Höhe der Forderung kann man natürlich streiten!!!Grüße Thomas
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03.02.2010, 20:12 #49Original von uhrenmaho
Tobias, so einen Tread darfs Du normal nicht starten, denn damit lässt Du die Meute los. Die Jungs haben zwar alle im Prinzip recht (ist nicht zu bezweifeln), aber ich möchte verschiede sehen, wenn diesen das gleiche passiert wäre. Dann werden solche Treads eröffnet: :-))
Brauche dringend Rechtsberatung?
Rechtsanwälte bitte melden?
Wo kann ich eine Knarre kaufen?
Ist das richtig?
usw. usw.
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03.02.2010, 20:19 #50
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03.02.2010, 20:21 #51Original von karli
hast du etwa kein gps ortungssystemGruß
Ibi
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03.02.2010, 20:22 #52
Wie sähe denn eigentlich die Rechtslage aus, wenn das Fahrzeug, das das Abschleppunternehmen in Verwahrung hat, gestohlen wird? Haftet dann das Abschleppunternehmen?
Stelle ich mir toll vor, das Auto abzuholen, dann zu zahlen, sich hinbringen zu lassen und dann das Gesicht des Abschleppunternehmers zu sehen.Beste Grüße,
Marcus
Nakatomi Plaza Christmas Party 1988
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03.02.2010, 21:50 #53Original von ibi
fast jeden tag nen ticket über 5€, ist billiger als nen parkschein für den ganzen tag ausn automaten zu holen!
und das nur, weil die sachbearbeiter der parkraumbewirtschaftung über 20 wochen fürs bearbeiten der verlängerung meiner parkvignette brauchen
gestern is die vignette ins haus geflattert
die haben dort von dir ein Bild über dem Schreibtisch hängen und immer wenn dein Vorgang endlich oben liegt, kommt er wieder nach unten. 3 mal :twisted:Werner
"Es ist besser, zu genießen und zu bereuen, als zu bereuen, dass man nicht genossen hat." (Giovanni Boccaccio)
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04.02.2010, 09:20 #54
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- 511
Er hat einen Verstoß begangen und wurde abgeschleppt. Hätte der Blockierte jetzt die Polizei gerufen und diese den Wagen abschleppen lassen - OK. Dann würde ihm aber auch gesagt, bei welcher Verwahrstelle das Fahrzeug steht. Jetzt steht es unter Umständen auf einem öffentlich zugänglichen Parkplatz und kann äusserlich beschädigt oder aufgebrochen werden.
So grenzt es in meinen Augen an Nötigung, Erpressung und Diebstahl. Ich würde den Herrn, der mir den Standort mitteilen soll zur Adresse einer Polizeistation zitieren und dort die Herausgabe des Standortes einfordern. Auf jeden Fall würde ich Strafanzeige erstatten.
So könnte sich ja jeder einen Abschleppwagen anschaffen, falsch abgestellte Fahrzeuge abschleppen und diese nur gegen Bezahlung wieder herausrücken.
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04.02.2010, 09:41 #55Original von KEB
Er hat einen Verstoß begangen und wurde abgeschleppt. Hätte der Blockierte jetzt die Polizei gerufen und diese den Wagen abschleppen lassen - OK. Dann würde ihm aber auch gesagt, bei welcher Verwahrstelle das Fahrzeug steht.
Fakt ist:
- Der Threadstarter hat sich auf einen privaten Stellplatz gestellt und bestreitet dies auch nicht
- Der Besitzer des Stellplatzes hat das Fahrzeug welches seinen Stellplatz blockiert hat abschleppen lassen
- Dass Abschleppunternehmen will erst die Kohle sehen bevor sie den neuen Standort des Fahrzeuges herausgibt
- Er zahlt das Geld, hakt es als Lehrgeld ab und freut sich seines Lebens
- Er zahlt das Geld unter Vorbehalt und verklagt die Abschleppfirma wegen Nötigung, Erpressung und Diebstahl
- Oder er sucht vielleicht die nächsten 4 Wochen zu Fuss sein Auto und hofft dass er es findet
Gruss Wolfgang
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04.02.2010, 09:50 #56Original von blarch
Original von KEB
Er hat einen Verstoß begangen und wurde abgeschleppt. Hätte der Blockierte jetzt die Polizei gerufen und diese den Wagen abschleppen lassen - OK. Dann würde ihm aber auch gesagt, bei welcher Verwahrstelle das Fahrzeug steht.
Fakt ist:
- Der Threadstarter hat sich auf einen privaten Stellplatz gestellt und bestreitet dies auch nicht
- Der Besitzer des Stellplatzes hat das Fahrzeug welches seinen Stellplatz blockiert hat abschleppen lassen
- Dass Abschleppunternehmen will erst die Kohle sehen bevor sie den neuen Standort des Fahrzeuges herausgibt
- Er zahlt das Geld, hakt es als Lehrgeld ab und freut sich seines Lebens
- Er zahlt das Geld unter Vorbehalt und verklagt die Abschleppfirma wegen Nötigung, Erpressung und Diebstahl
- Oder er sucht vielleicht die nächsten 4 Wochen zu Fuss sein Auto und hofft dass er es findet
Es ist in Lehrstück, dass das Einsparen weniger Minuten am Ende viele Stunden kostet.
Cutting corners comes at a price.
Eine Lektion für das Leben!Martin
Everything!
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04.02.2010, 09:53 #57
Schönes Schlusswort; damit Thema erledigt
Original von Donluigi
"Karre her, sonst würg ick dir mit meen Pullunda, wa?"
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04.02.2010, 10:27 #58
- Registriert seit
- 24.08.2006
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- 11.439
Es gibt Leute, für die sind 350 Euro ne Menge Geld wenn es ungeplant fällig wird. Und es gibt genügend Menschen in Deutschland, die für 350 Euro 35-40 Stunden oder mehr arbeiten müssen. Wenn er da versucht zu sparen ist das - für mich - verständlich
Aber ist ja klar, falsches Forum für das Anliegen
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04.02.2010, 10:45 #59
Jeder vernünftige Mensch wird 350€ einsparen, wenn er kann, das ist völlig verständlich.
...und natürlich soll der TS jetzt Schadensbegrenzung betreiben...
Die wirklich spannende und zur Selbsterkenntnis beitragende Frage ist:
"Welches Verhalten von mir hat mich in diese Situation gebracht?"
Es gibt eine weit verbreitete - auch in diesem Forum zu findende - Mentalität, die Konsequenz eigenen Handelns nicht mehr zu akzeptieren und die eigene Verantwortung dafür zu negieren...sondern, wenn die Konsequenzen negativ ausfallen, zu lamentieren und zu lavieren, und die Fehler bei anderen zu sehen.
Ich finde diese Haltung unreif und bis zu einem gewissen Grad verachtenswert.
Das Problem des TS ist enstanden, weil er sich falsch verstanden hat.
Wie man sich bettet, so liegt man.Martin
Everything!
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04.02.2010, 10:48 #60
- Registriert seit
- 24.08.2006
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- 11.439
Richtig. Und eine erzieherische Wirkung hat es sicherlich auch. Heisst nicht umsonst Lehrgeld.Auch ich durfte vor etlichen Jahren mein Auto aus dem "Polizeigewahrsam" abholen. Seit dem meide ich absolutes Halteverbot, weil man ohne Fahrzeugschein in einer fremden Stadt nur mit Kreditkarte bewaffnet nicht weit kommt, zumindest damals nicht
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