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  1. #11
    Freccione Avatar von blarch
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    Habe mich jetzt ein bisschen schlau gemacht. Die 2-jährige Gewährleistung gilt EU-weit. Also müsste Apple UK als Händler ebenso die 2 jährige Gewährleistung geben wie ein Händler in Deutschland, egal ob es sich um ein iPhone, iPad oder iPod handelt. Somit lag ich mit meiner vorherigen Aussage falsch.

    Nachzulesen in der EU Richtlinie 1999/44/EG welche die Mindeststandards für die Gewährleistung beim gewerblichen Verkauf an private Endverbraucher festgesetzt hat. Insbesondere darf die Verjährungsfrist zwei Jahre ab Lieferung nicht unterschritten werden und innerhalb der ersten sechs Monate muss die Beweislast in der Regel beim Verkäufer liegen. Die Gewährleistungsansprüche bestehen gegenüber dem Verkäufer, nicht dem Hersteller der Ware.
    Geändert von blarch (12.10.2010 um 15:33 Uhr)
    Gruss Wolfgang
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