Original von sausapia
Original von KEB
Wart's doch erst mal ab.

In meinem Freundes- und Bekanntenkreis sind mir 8 Fälle von Eigenbedarf bekannt. In allen Fällen sind die Mieter ohne wenn und aber ausgezogen. Das Thema wird zu oft an die große Glocke gehängt.

Einzig für den Fall der Fälle würde ich das Schreiben von einem Anwalt aufsetzen lassen, damit die Form gewahrt ist.
Meine aktuellen erfahrungen sind völlig anders in einem ähnlichen Fall.
Renitente Mieter (pensionierte Lehrer), 10 Jahre Mietvertrag, viel Stress bereitend
Kündigung auf Eigenbdearf wg. Mutter 2007 mit 9 Monaten Kündigungsfrist 9 Monate, Widersprch 2008, Urteil 1. Instanz gewonnen 2009 (Auszug zum 30.06.09); Anfechtung: Termin 2. Instanz 11.2009 mit Angebotsvergleich der Richter und Auszug 31.07.2010. Die Mieter nehmen der Vergleich voraussichtlich nicht an
> Auszugsende OFFEN !!!!
Wohl gemerkt: der Fall ist eindeutig, was die Richter in beiden Fällen bestätigten

Nehem Dir auf jeden Fall von Anfang an einen Anwalt

Da hat's euch ganz böse erwischt - mieser Mieter und schlechter Richter. Ich hätte als Richter den Vergleich außen vor gelassen oder die Zustimmung zu diesem sofort eingefordert. Die Herrschaften haben entsprechende Möglichkeiten.

Der Fall tut mir leid für euch und ich wünsche viel Glück - er ist aber die Seltenheit und nicht exemplarisch für eine Kündigung wegen Eigenbedarfs.

PS: Lehrer und Frührentner sind als Mieter die unangenehmsten Zeitgenossen - scheint an der Langeweile zu liegen - da lasse ich lieber eine Wohnung leerstehen.