Frank,

die Eigentumsübertragung der Immobilie bricht das Recht des Mieters nicht! D.h., der neue Eigentümer hat sich im geschilderten Falle erst einmal genau so an Mietvertrag und geltendes Recht zu halten, wie der Alteigentümer.

Wichtig ist nur, dass der Berechtigte gegen den Mieter vorgeht. Übertragung der Immobilie VOR der Kündigung, dann musst Du klagen, heute in der bestehenden Situation Dein Vater. Übertragung während eines laufenden Prozesses halte ich eher für ungünstig.

Es könnte natürlich bei Eigenbedarfskündigung einen besseren Eindruck auf den Richter machen, wenn direkt der Betroffene klagt und nicht ein Familienangehöriger, aber juristisch ist das egal, ist hier eher Psychologie. Auch Richter sind nur Menschen, munkelt man!?

Das Wichtigste in der Situation ist imho, dass Du versuchst, vernünftig ruhig und sachlich erst einmal selber mit dem Mieter zu reden, auch wenn Du im Moment gar nicht sein Vertragspartner bist, aber darauf muss der erstmal kommen. Und selbst wenn er drauf kommt kann er sich denken, dass Du im Falle des Falles ganz schnell durch Eigentumsübertragung zu seinem Vertragspartner werden kannst. Das "Wost Case" gilt es mt aller Pfiffigkeit zu verhindern, sonst kann das dauern.

Grüße
Willy