Ich weiß so ein Thread ist immer ein gewisses Risiko, ich versuche es trotzdem:
Ich bin auf der Autobahn geblitzt worden, abzgl. Toleranz 112 km/h, es waren 80 km/h erlaubt.
Kann passieren,
ich zahle,
bekomme 3 Punkte,
fertig,
kein Problem.
Fast.![]()
Leider bin ich innerhalb eines Jahres schon vorher 2x geblitzt worden,
ein mal gab es einen Punkt, einmal 3 Punkte.
Jetzt schreibt man mir dass ich Wiederholungstäter bin und sich die
Strafe verdoppelt (von 120 auf 240 Euro), es 3 Punkte gibt und der
Führerschein 1 Monat weg ist.
Geld und Punkte spielen keine Rolle, der Führerscheinentzug schon.
Das es den Passus "Wiederholungstäter" gibt war mir nicht bekannt, das muss relativ neu sein.
Vor ein paar Jahren sollte ich auch schon einmal den Schein abgeben,
konnte mich aber in einer Verhandlung mit dem Richter auf
Verdoppelung der Strafe gegen Führerschein behalten einigen.
Nur damals waren glücklicherweise keine Punkte in Flensburg vorhanden.
Nun zur eigentlichen Frage:
Habe ich wieder eine reele Chance mich als "vorbelasteter" Temposünder frei zu kaufen?
Von mir aus kann die Strafzahlung auch vervierfacht werden, das ist nicht das Problem.
Wenn hier keine Chance oder nur eine geringe Chance besteht,
dann lasse ich es und gebe den Schein über Weihnachten - Neujahr ab,
da habe ich 2 Wochen Urlaub und die restlichen zwei Wochen muss ich mir eben einen Fahrer besorgen.
Wenn es nämlich zur Verhandlung kommt und die Sache zieht sich bis ins Frühjahr
und muss dann 1 Monat ohne Auto auskommen, das trifft mich doppelt und dreifach.
Vielleicht hat jemand von Euch schön ähnliches durch und kann mir Tipps geben.
Meine Frau ist zwar Rechtsanwältin, kümmert sich aber eher um Strafrecht
als um einen zu schnell fahrenden Ehemann und kann daher nur begrenzt helfen.
Dank Euch.
PS: "Selber schuld", "Tempobegrenzung ist keine Empfehlung" ö.ä. weiß ich, kenne ich, ist angekommen.
Muss also nicht Inhalt dieses Threads sein.![]()
Wer es sich dennoch nicht verkneifen kann darfs natürlich trotzdem schreiben.![]()
Ergebnis 81 bis 82 von 82
Baum-Darstellung
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04.11.2009, 12:30 #1
Zu schnell gefahren: rechtliche Frage
Beste Grüße,
Charly
WWWWDWWWWWWWWWWWWWWDWDWWWWWDWWWWWWDWWWWWWWWDD
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