sorry, wenn ich unsere Forumsanwälte schon wieder belästigen muss, aber ich bin momentan etwas fertig mit den Nerven und hoffe ihr könnt mir einen Tipp geben.

Es geht um folgendes:

Ich fahre einen Alfa Romeo, EZ 03.2004. Die Werksgarantie ist 03.2006 abgelaufen, ich habe aber eine Neuwagenanschlussgarantie abgeschlossen für zwei weitere Jahre.

Nun ist mir am Montag bei einem Kilometerstand von 29.500 km das Getriebe um die Ohren geflogen. Auto in die Werkstatt, heute der Anruf des Alfahändlers, dass die Versicherung ( teamsys ) den Schaden nicht bezahlen würde, da ich die Jahresinspektion bei einem anderen Händler ( Skoda+Honda Vertragshändler mit Meisterwerkstatt ) hätte durchführen lassen.

In den Garantiebestimmungen steht zum einen: " Lassen sie alle Sevicearbeiten AM BESTEN immer direkt bei ihrem ausliefernden Händler durchführen".

Weiterhin steht da: " Alle Wartungs- und Servicearbeiten müssen regelmäßig in einer Werkstatt vorgenommen werden, welche den Servicestandards des jeweiligen Herstellers ( in diesem Falle Alfa ) entspricht.

Wie ist nun die Rechtslage ? Es geht um immerhin knapp 3000 Euro ...

Ich danke euch schonmal ganz herzlich für eure Hilfe ..

Norman

PS. und bitte keine Kommentare über Alfa .. das war definitiv der letzte den ich hatte ..