[quote]Original von Charles.
Original von Andreas Die Unversehrtheit der Neuware, lässt man sich auf den Kaufbeleg bestättigen, wenn man einem Sturz beiwohnte und die Ware trotzdem erwirbt.
So kann man das natürlich hier auch machen. Aber "man lässt sich" braucht immer zwei. Und ob da der Verkäufer einverstanden ist, schriftlich sozusagen einen Fehler gegenüber dem Kunden einzugestehen, ist zweifelhaft.


Deswegen hat der TS ja alles richtig gemacht.... .... und hat den Konzessionär, bzw. seinen Mitarbeiter mit seinem Fehlverhalten da gelassen wo er hingehört und Gott sei Dank gibt es weitaus kompetentere Fachhändler, was hier auch mal erwähnt werden muss , denn es geht nicht um Raritäten oder nicht, sondern solch Gebahren stellt seriöse Konzessionäre mit den Pranger. Nur darüber rege ich mich auf, in diesem Falle ist mir die Uhr so ziemlich schnuppe....


" Hirntod ist kein eindeutiger Beweis für den Exitus." Wäre ein Satz in der Abmahnung, welche er in meinem Hause für solch sein Auftreten vor dem Kunden bekommen würde....

Gruß Andreas