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Thema: Sturzuhr?

  1. #41
    Andreas
    Gast
    Original von MSA
    Original von Laohu
    natürlich weiss man nicht was alles mit einer Uhr passiert ist, aber genau um vieles ausschliessen zu können kauft man neu beim Konzi.
    Neu war die Uhr ja.

    Danke für Eure Meinungen. Ich hab vielleicht den Fehler gemacht, und etwas zu schnell abzublocken, anstatt in Ruhe zu überlegen oder mit dem Händler zu diskutieren, was man noch tun könnte. Aber ich stand auch ein wenig unter Schock - es hat mir einfach leid getan um die Uhr, und das "ok" hat mir mich nicht wirklich beruhigt. Andererseits - ich glaube, dass ich auch nach einer Durchsicht bzw. mit Aussicht auf Garantieleistungen, falls sich ein Schaden später zeigen sollte, die Uhr nicht genommen hätte. Das mulmige Gefühl wäre nicht ganz zu beseitigen gewesen. Das ist wohl irrational, aber, wie gesagt, bei einer Uhr möchte ich mich nicht mit "schweren" Gedanken herumschlagen müssen.
    Viele Meinungen um fast nichts....nur bleiben wir doch mal beim eigentlichen Thema, welches da nicht wäre, das man dann so eine Uhr mit Rabatt und dergleichen nimmt, sondern, bei der Tatsache was dir eigentlich passiert ist.

    Du hast keinen Fehler gemacht und der Verkäufer kann oder darf froh sein, das er an dich geraten ist, denn fast jeder andere hätte in für seine Unverschämtheit und Dummheit derartig den Kragen aufgepumpt, das er wohl bis zum Weihnachtsgeschäft hätte gratis gearbeitet.
    Insbesondere vor dem Hintergrund, das so ein Fehler vor dem Kunden passiert.
    Was passieren darf/kann, aber nicht gerade Vertrauen erweckt.

    Nur dann noch inkompetent sein und vor dem Kunden einen Fehler falsch ausbügeln zu wollen um ihn am Obstand einen angebissenen Apfel als frisches Obst zu verkaufen, ist mega dumm und dreißt.

    Derartige Uhren, werden aus dem Verkauf herausgezogen und separat in der Fachwerkstatt überprüft. Dann trifft man Fallentscheidungen, aber erst dann.

    Sofern man in der Lage ist, der Filialleitung oder dem Cheffe seinen Fehler zu beichten....

    Nur er hat seinen Fehler derartig verschlimmert.

    Nachhaltig sogar verschlimmert, wie man hier lesen kann...

    Die Uhr hätte er vor deinen Augen aussortieren müssen, sich entschuldigen können, das er dir diese Uhr nicht mehr anbieten kann/ darf, er aber im Lager, eventuell selbiges Modell noch zum Verkauf hat und es dir gerne anbieten möchte.....also hätte er Kompetenz dem Kunden gegenüber bewiesen....

    Gruß Andreas

  2. #42
    Administrator Avatar von PCS
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    Genau so, Andreas.
    Gruß Percy



    "Ferner wird hier auch auf Ihrem Profil sehr viel Diversität benötigt."

  3. #43
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    Die nagelneue Uhr könnte ist tatsächlich vielleicht noch an einigen Orten an Lager, vor allem wohl in den USA. Ob die nagelneue Uhr Vintage heisst oder Ladenhüter, spielt ja keine Rolle. Ungebraucht könnte sie sein. Auch abgestürzt

  4. #44
    E X P L O R E R Avatar von Passion
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    Korrekt Andreas! Nur so.
    Michael

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  5. #45
    Freccione Avatar von mac-knife
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    Es ist eine Sache eine Uhr zu kaufen, die möglicherweise eine "Sturzuhr" sein KÖNNTE, eine andere eine zu kaufen, die GARANTIERT eine "Sturzuhr" ist. Was will man da handeln? Die Freude wird von Anfang an, egal welcher Preisnachlass, von Misstrauen überschattet sein. Wer braucht sowas? Außerdem, ein Verkäufer, der so gleichmütig über sein Missgeschick hinwegsegelt ... die hätten mich in dem Laden nie wiedergesehen.
    MAC

  6. #46
    Yacht-Master Avatar von MSA
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    Charles.: Mit "nagelneu" wollte ich zum Ausdruck bringen, dass die Uhr noch keinen Endverbraucher als Vorbesitzer hatte, und dass die Uhr noch verklebt war.

  7. #47
    Yacht-Master Avatar von MSA
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    Original von falkenlust
    Ist wie bei einem leckeren Essen im Restaurant: sähen wir den Dreck unter den Fingernägeln des Kochs und andere Appetithemmer, da könnte ich mir einige Wiederlichkeiten vorstellen, würde es wohl nur halb so gut schmecken
    Endlich einer, der mich versteht...

  8. #48
    falkenlust
    Gast
    ..bin halt ein einfühlsames Mädchen Spätestens seit der Biereinflößnummer in Carpentras habe ich meinen Ruf ja wohl weg

  9. #49
    PREMIUM MEMBER Avatar von Gertschi
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    Gut, dass Du sie nicht gekauft hast.... Mir ist etwas aehnliches passiert - der Ausgang ist ja bekannt:

    Albtraum ist wahr geworden
    Gertschi

    Schalalalalalalalaaaaaaaaaaaaaa

  10. #50
    Mil-Sub Avatar von niksnutz
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    sollte die uhr nach ein paar tagen nicht mehr laufen und rolex merkt das der schaden durch einen sturz entstanden ist ...gibts dann auch garantie
    Gruss michael

    last 6

  11. #51
    Datejust
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    Original von niksnutz
    sollte die uhr nach ein paar tagen nicht mehr laufen und rolex merkt das der schaden durch einen sturz entstanden ist ...gibts dann auch garantie
    Hallo,

    ich gehe davon aus, das Rolex die Uhr die Reperatur nicht kostenlos durchführen wird. Wenn der Uhrmacher der Meinung ist, dass die Ursache ein Sturz ist. Die Begründung wird sein, dass mit der Uhr nicht sachgemäß umgegangen wurde.

    Das ist so wenn man sein nagelneues Auto beim Händler abholt und nach 200 Meter damit an den Baum fährt. Der dadurch entstande Schaden wird auch nicht von Herstellergarantie abgedeckt.

    Thomas

  12. #52
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    Es gibt übrigens im Werk selbst oft eine Reihe von Indizien für einen Schlag. Die werden im Zweifelsfall von RSA fotografiert, und Reklamationen gegen eine Rechnung sind sinn- und aussichtslos.

    Das ist nicht eine Frage von Rabatt, sondern des Kaufs an sich.

  13. #53
    Andreas
    Gast
    Original von Charles.
    Es gibt übrigens im Werk selbst oft eine Reihe von Indizien für einen Schlag. Die werden im Zweifelsfall von RSA fotografiert, und Reklamationen gegen eine Rechnung sind sinn- und aussichtslos.

    Das ist nicht eine Frage von Rabatt, sondern des Kaufs an sich.
    Bangemachen gilt nicht, du darfst davon ausgehen, das wenn am Uhrwerk sichtbare Schäden eines Sturzes zu sehen sind, das Uhrwerk nicht läuft oder nur tickelt, aber keinen Gang erreicht und der Händler hätte so sich des Vorwurfes der arglistigen Täuschung ausgesetzt.
    In der BRD gibt es übrigens die Umkehrbeweispflicht. D.h. das der Kunde kann dem Händler ohne einen Beweis abzuliefern, die Ware retour geben kann.
    Ist das Werk beschädigt, sichtbar beschädigt, geht das in der Regel nicht ohne Gehäusebeschädigungen. Aufarbeitungen von Sichtschäden sind ebenso zu belegen, so dass ein Händler dann richtig in Erklärungsnot kommt.

    Denn ein defektes Uhrwerk ohne Gehäuseschäden, aber eventuell mit Gehäuseaufarbeitungsspuren, die aber garnicht nötig wären, muss ein Händler erklären.....bzw. dafür gibt es Gutachter.

    Und zum Rabatt, weißt du ebenso gut wie ich, wie ein Konzessionär sich einer solchen Uhr aus dem Lagerbestand entledigt, da sich kein normal denkender Händler so etwas im Geschäft antut, geschweige sich durch Rabatte und unseriöser Geschäftsgebahren, doppelt ein Eigentor schießt.
    Weil er genau weiß, wo er u.U. den kürzeren zieht. Langfristig sowieso...

    Gruß Andreas

  14. #54
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    Das Zurückgeben gilt natürlich nur, wenn der Käufer den Sturz nicht gesehen hat. Wer in mitbekommt, und die Uhr trotzdem kauft, kann ja nicht damit rechnen, dass die Uhr keinen Schaden hat. Also kann er einen solchen nicht geltend machen. Anders sieht's bei einem End-Kunden aus, der den Fall nicht mitbekommen hat.

    Es gibt übrigens immer wieder Händler, die versuchen, ihre eigene Unsogfalt zu vertuschen. Meist werden die kulanter behandlt, wenn sie von Vornherein ihr Missgeschick schildern und die Uhr revidieren oder austauschen lassen.

  15. #55
    Andreas
    Gast
    Original von Charles.
    Das Zurückgeben gilt natürlich nur, wenn der Käufer den Sturz nicht gesehen hat. Wer in mitbekommt, und die Uhr trotzdem kauft, kann ja nicht damit rechnen, dass die Uhr keinen Schaden hat. Also kann er einen solchen nicht geltend machen. Anders sieht's bei einem End-Kunden aus, der den Fall nicht mitbekommen hat.

    Es gibt übrigens immer wieder Händler, die versuchen, ihre eigene Unsogfalt zu vertuschen. Meist werden die kulanter behandlt, wenn sie von Vornherein ihr Missgeschick schildern und die Uhr revidieren oder austauschen lassen.

    1. Absatz mag Gültigkeit in der Schweiz haben, hier im Verbraucherschutz nach deutschem- und EU- Recht nicht. Die Unversehrtheit der Neuware, lässt man sich auf den Kaufbeleg bestättigen, wenn man einem Sturz beiwohnte und die Ware trotzdem erwirbt. Denn die Unversehertheit der Ware, kann nur ein Fachmann /- frau, hier in diesem Fall der Verkäufer eines Rolex Konzessionär, bescheinigt werden, nicht vom Kunden selber....und das sachkundige, schnelle, fachliche Auge des Verkäufers wurde uns ja geswchildert.....da erwirbt der Kunde nur einen Nachteil, wenn er dieses Produkt preisgemindert, als beschädigte Ware, unter Ausschluß jeglicher Garantie erwirbt....nur so dumm wird kein Rolex Konzessionär im Geschäft sein.....auch nicht nach einem Überfall, an Ware die reduziert als einbruchbeschädigte Ware veräußert wird.....wie schon geschrieben, das wird anders geregelt....


    Absatz 2, provoziert mich einwenig, dir vieleicht mal die Augen zu öffnen, wo diese Ware letztendlich landet.....aber mit Rücksicht auf den Hersteller, bin ich mal nicht ganz so laut....

    Wobei ich dir beipflichte, das der Hersteller den Widerverkäufern einen derartigen Service zu deren Lasten anbietet.

    Nur mal ehrlich, wie blöd muss man sein um zu seinen Schaden noch zusätzlich Geld draufzulegen, wenn es auch anders geht.....

    Man, man Charles......


    Gruß Andreas

  16. #56
    ehemaliges mitglied
    Gast
    Ich hätte die Zwiebel auch nicht genommen
    und halte das ganze für eine absolute Frechheit.

  17. #57
    Andreas
    Gast
    Original von Tschebyscheff
    Ich hätte die Zwiebel auch nicht genommen
    und halte das ganze für eine absolute Frechheit.
    Guido, ich bin da ganz bei dir, aber was User Charles hier in letzter Zeit so schreibt......ist sehr interessant, keine Frage....

    ....aber einiges ist ebenso frech und mir etwas weltfremd, so realtitäts fern.........nicht berohlich, aber irgendwie komisch.....

    Aber vieleicht helfen mir hier User mich wissender zu machen, weil ich den Kollegen Charles nicht wirklich verstehe....

    Gruß Andreas

  18. #58
    Day-Date
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    Original von Andreas Die Unversehrtheit der Neuware, lässt man sich auf den Kaufbeleg bestättigen, wenn man einem Sturz beiwohnte und die Ware trotzdem erwirbt.
    So kann man das natürlich hier auch machen. Aber "man lässt sich" braucht immer zwei. Und ob da der Verkäufer einverstanden ist, schriftlich sozusagen einen Fehler gegenüber dem Kunden einzugestehen, ist zweifelhaft.

    Man könnte übrigens meinen, dass es hier um eine absolute Rarität ginge, die kein anderer Verkäufer anzubieten hätte...

  19. #59
    Andreas
    Gast
    [quote]Original von Charles.
    Original von Andreas Die Unversehrtheit der Neuware, lässt man sich auf den Kaufbeleg bestättigen, wenn man einem Sturz beiwohnte und die Ware trotzdem erwirbt.
    So kann man das natürlich hier auch machen. Aber "man lässt sich" braucht immer zwei. Und ob da der Verkäufer einverstanden ist, schriftlich sozusagen einen Fehler gegenüber dem Kunden einzugestehen, ist zweifelhaft.


    Deswegen hat der TS ja alles richtig gemacht.... .... und hat den Konzessionär, bzw. seinen Mitarbeiter mit seinem Fehlverhalten da gelassen wo er hingehört und Gott sei Dank gibt es weitaus kompetentere Fachhändler, was hier auch mal erwähnt werden muss , denn es geht nicht um Raritäten oder nicht, sondern solch Gebahren stellt seriöse Konzessionäre mit den Pranger. Nur darüber rege ich mich auf, in diesem Falle ist mir die Uhr so ziemlich schnuppe....


    " Hirntod ist kein eindeutiger Beweis für den Exitus." Wäre ein Satz in der Abmahnung, welche er in meinem Hause für solch sein Auftreten vor dem Kunden bekommen würde....

    Gruß Andreas

  20. #60
    Day-Date Avatar von Subdate300
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    Logische Schlussfolgerung... geh zum Frank

    Kaffee, andere Uhren antappen...
    Beste Grüße, Steff

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