Das Zurückgeben gilt natürlich nur, wenn der Käufer den Sturz nicht gesehen hat. Wer in mitbekommt, und die Uhr trotzdem kauft, kann ja nicht damit rechnen, dass die Uhr keinen Schaden hat. Also kann er einen solchen nicht geltend machen. Anders sieht's bei einem End-Kunden aus, der den Fall nicht mitbekommen hat.
Es gibt übrigens immer wieder Händler, die versuchen, ihre eigene Unsogfalt zu vertuschen. Meist werden die kulanter behandlt, wenn sie von Vornherein ihr Missgeschick schildern und die Uhr revidieren oder austauschen lassen.
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Thema: Sturzuhr?
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15.10.2009, 20:33 #32Day-Date
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