Nur die DENIC kann die Änderung(en) an der Domain nachverfolgen. Das verwaltende DENIC-Mitglied kann das meines Wissens nach nicht (außer es geht aus den eigenen Unterlagen hervor).Original von forsyth11
Hannes
Danke für den link. Hilft mir leider nicht weiter. Weil ich ja bei Denic ein altes Suchergebnis "sicherstellen möchte"
wavediver
er ist z.Zt. als Domaininhaber und Admin eingetragen, war beides vorher die Firma.
für weiter Tip´s bin ich sehr dankbar.
So long...![]()
Eine Firma kann/darf nicht als Admin-C eingetragen sein, da dies laut DENIC-Richtlinien eine natürliche Person sein muss (PERSON-Handle). Als Domaininhaber hingegen ist auch eine Firma (ORG-Handle) möglich.
Der oder die Admin-C(s) sind zwar berechtigt, Änderungen an der Domain durchzuführen, dürfen jedoch nicht den Domaininhaber ändern, im Zweifelsfall hat der Domaininhaber das letzte Wort.
Ein Inhaberwechsel ist nur zulässig, wenn der bisherige Inhaber (oder dessen Rechtsnachfolger) explizit zugestimmt hat. Sollte also das zuständige DENIC-Mitglied den Inhaberwechsel durchgeführt haben, OHNE vom bisherigen Inhaber dazu berechtigt worden zu sein, so kann sollte man bei der DENIC-Rechtsabteilung aufs heftigste Protestieren. Die können Ihren Mitgliedern auch Druck machen..
Ich würde erst mal einen DISPUTE-Antrag mit einem De-Connnect bei der DENIC stellen. Dann ist die Domain erst mal gesperrt und wird aus dem DNS genommen, bis die Angelegenheit geklärt ist.
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Thema: Domain Streit
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12.09.2009, 18:24 #11
RE: Domain Streit
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