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  1. #41
    Freccione Avatar von Terminator
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    Beiträge
    6.990
    [i]Gott sei Dank gibt es gesetzliche Regelungen die einem bei Online-Verkäufen ein Rückgaberecht einräumen - möchte gar nicht wissen was sonst für Schabernack getrieben würde...
    Da gebe ich Dir nur zum Teil Recht !!!

    Es gibt auch genug Flachpfeifen, die genau auf diesen Pragraphen rumreiten, d.h. ne Ware ordern, ein paar Tage nutzen, und dann vom Rückgaberecht Gebrauch machen..... (Schabernack !!)

    Verlierer ist dann immer der Online Händler !!!

    ....es gibt Konzis, die auch schon solche Erfahrungen gemacht haben !!

    Sollte mal ein ehrbarer Kunde per Telefonorder kaufen wollen, ist er leider gezwungen evtl. 700-900 KM zu rutschen.........was mir schon passiert ist !

    Gruss

    Terminator
    http://tinypic.com/i6mjab.gif

  2. #42
    ehemaliges mitglied
    Gast
    Original von legolas_come
    Hmm die mit dem silbernen ZB ist schön aber gar nicht was ich suche (hatte die beiden Varianten ja schon früher im Post angegeben). Die Oysterdate wäre echt cool (das ist doch die mit dem Rolex-gehäuse, ansonsten selbes aussehen, oder?) aber mir deutlich zu teuer (soweit mir bekannt mindestens 2k - 2,5k). Wobei solche noch vor 2 Jahren für 1,4k hier verkauft wurden (schluchz)...
    Wir werden sehen, suche halt nach einem angemessenen Preis und vor allem macht mir zu schaffen dass eine (kurze) Möglichkeit der Rückgabe bzw. Ansicht komplett abgelehnt wird. Auch wenn es hier durchaus Möglichkeiten für eine Einigung geben müßte.
    Im Notfall warte ich eben noch ein paar Jahre und dann kommt eine Nomos (neu!) ;-)

    Hallo,

    Das ZB kann man für kleines Geld tauschen lassen.

    Vor 2 Jahren war halt vor 2 Jahren, das ist Schnee von gestern und in ein paar Jahren wird auch eine Nomos teuerer sein als heute, vor allem neu.

    Für eine kurze Möglichkeit der Ansicht gibt es ja die persönliche Übergabe.

    Ich denke, wenn man ein Produkt, in diesem Fall eine spezielle und eindeutig spezifierte Uhr möchte, sollte man die Entscheidung, dass man genau diese Uhr möchte für sich bereits getroffen haben, wenn man danach sucht.

    Was soll das dann mit der Ansicht und Möglichkeit der Rückgabe?

    Wenn die Uhr nicht der Beschreibung entspricht, gravierende Mängel hat und/oder nicht funktioniert, sieht das natürlich anders aus.

    ... und hat man zuviel Dope geraucht, wenn man eine neuwertige 79260P für 1650,-- anbietet?

  3. #43
    Submariner
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    Original von legolas_come

    Original von hart-metall

    Sowas mache ich nicht mal bei aktuellen Sachen, die ich kaufen will
    hmm ich kann die anscheinend übersprudelnden Gefühle ja verstehen aber was ist mit 2 Wochen Rückgabe bei ALLEN neuen Gegenständen?
    Finde ich ebenso schwachsinnig, habe ich aber an anderer Stelle schon geäußert (man kann es ja nicht mal selber aussliessen - die EU hat den mündigen Bürger da klar "entmündigt"). Entweder weiß man, was man will, oder man geht wieder zurück in die Nachmittagsbetreuung. Defekte Ware ist klar, aber dafür gab es früher schon Garantie / Gewährleistung. Aber der Effekt, den der Terminator angesprochen hat, ist das kranke Ergebnis einer Politik, die denjenigen unterstützt, der nicht weiß, was er will.

    Original von legolas_come

    Original von hart-metall

    Wenn ich mir überlege, dass ich mit meiner Kohle bei jedem Versender den Aufschlag mitbezahle, den der Händler für die Einbussen wegen unberechtigter Rücksendung einkalkulieren muss, die irgendwelche Handlampen verursachen, weil sie sich die Sachen erstmal anschauen wollen... motz
    Gott sei Dank gibt es gesetzliche Regelungen die einem bei Online-Verkäufen ein Rückgaberecht einräumen - möchte gar nicht wissen was sonst für Schabernack getrieben würde...

    Es ist nicht so wahnsinnig unüblich, und außerdem versteht es sich von selbst dass man im Falle einer Rückgabe mindestens die Kosten für Versand sowie Aufwand ersetzt Ich denke mit etwas guten Willen kann man sich meistens einig werden.
    Dann wünsche ich Dir viel Glück beim Finden - den privaten Verkäufer, der das machen würde, muss ich aber nicht ernst nehmen...

    Original von Tschie Em Tie

    ... und hat man zuviel Dope geraucht, wenn man eine neuwertige 79260P für 1650,-- anbietet?
    Nein - wenn sie wirklich "neuwertig" ist (ich weiß, wo ich für das Geld eine wirklich "neue" bekomme), dann nur, wenn man sie NICHT kauft...

    Nachtrag: im SC steht sogar eine neuwertige (Zustand 10) für 1.499,- Euro drin. Worauf da noch gewartet wird...
    Bunt sei das Dasein - und granatenstark!

  4. #44
    Oyster
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    ... und hat man zuviel Dope geraucht, wenn man eine neuwertige 79260P für 1650,-- anbietet? konfus
    Damit war nicht dieses Angebot gemeint - das war vernünftig und vollkommen in Ordnung (leider nur eben nicht die 'richtige').

    Auch das Angebot in SC (1,5k) ist in Ordnung, nur eben nicht das was ich suche.

    Was ich damit meinte sind doch einige Angebote die ich im Netz und in der Bucht gefunden habe für deutlich über 2k (sogar bis 3k) - ohne dass es sich dabei um die wirklich seltenen/teuren Varianten gehandelt hätte.

    Da gebe ich Dir nur zum Teil Recht !!! Augen rollen Augen rollen Es gibt auch genug Flachpfeifen, die genau auf diesen Pragraphen rumreiten, d.h. ne Ware ordern, ein paar Tage nutzen, und dann vom Rückgaberecht Gebrauch machen..... (Schabernack !!)
    Auch da ist was wahres dran, aber wenn man mal einen Schritt zurücktritt von den ganzen 'Flachpfeifen ' die überall zu finden sind, dann macht so ein generelles Recht schon Sinn. Schabernack wird leider mit allen Möglichkeiten getrieben, immer auch auf beiden Seiten (und hängt immer davon ab was die einzelnen Leute beabsichtigen). Wenn man das ganze wegen Mißbrauchsfällen verbieten würde dann könnte man nach gleichem Vorbild sehr viele andere Rechte ebenfalls beschneiden...

    Aber ich sehe dass dieses Thema hier sehr vehement vertreten wird, meine Absicht war nicht ein Streitgespräch ins Leben zu rufen
    Mit ein bischen Geduld wird sich schon was finden lassen...
    Gruß Benedikt

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  5. #45
    Deepsea Avatar von rainer07
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    Hallo,
    hier bin ich jetzt etwas verwirrt mit dem Rückgaberecht. Ich gehöre hier im Forum nicht zu den Unternehmern oder gewerbsmäßigen Uhrenhändlern. Da gilt doch das Fernabsatzgesetz mit seinen Rücktrittsrechten nicht, wenn ich mich von einer meiner wenigen Uhren mal trennen will? Versand zwecks Begreifen und Besichtigen auf freiwilliger Basis natürlich immer unbenommen.
    Beste Grüße

    Rainer
    Beste Grüße
    Rainer

  6. #46
    Oyster
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    Themenstarter
    Ist auch so - Rückgaberecht ist nur für Händler bindend, von Privat gibt es weder Garantie noch Umtausch oder sonstiges (wenn dann nur freiwilig so wie man es eben vereinbart).
    Gruß Benedikt

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