Kann mir mal bitte jemand den ganzen Paragraphenkram übersetzen
Das versteht ja niemand der sich nicht tagtäglich damit ausseinandersetzt.

mal sehen ob ich´s ein wenig geblickt habe

§119 ich gebe versehentlich einen falschen Preis für eine Sache an, ein anderer kauft und ich sage ihm es war ein augenscheinlich falscher Preis (wir reden hier immerhin von ca 900 Euro Unterschied) und es war nie mein freier Wille die Sache für diesen Preis zu verkaufen.

Lässt sich auch zusätzlich damit begründen das der Auktionstext mit "sie bieten hier auf..." beginnt, was ja bei einem Sofortkaufangebot keinen Sinn macht.

§122 Wenn ich eine verkaufte Sache unter Berufung auf §119 nicht herrausgeben will, bin ich (der Verkäufer) schadenersatzpflichtig.
Aber in Höhe von was .... Des Kaufbetrags??? oder dem reellen Wert
der Uhr ?

Kann ich ihm nicht irgendwie auch belangen, da er ja weiss das ich die Uhr nie für diesen Preis verkaufen wollte und er trotz besseren Wissens gekauft hat?