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Thema: Schnäppchen

  1. #41
    ehemaliges mitglied
    Gast
    Original von Flying Spur
    Wie der Name schon sagt: Eine Rechtsschutzversicherung trägt nach einer vorherigen Deckungszusage die Kosten für den Rechts-Schutz. In keinem Falle aber den evtl. zu zahlenden Schadensersatz.
    Hi Arno,

    das ist schon klar.

    Mir geht es aber um die Art der Rechtschutzversicherung.

    Ich habe z. B. eine Familien-, Verkehrs- und Wohnungs- Rechtschutzversicherung.

    Habe ich Krach mit dem Vermieter meines Zweitwohnsitzes -> Wohnungsrechtschutz!

    Gibt es Ärger im Verkehr -> Verkehrsrechtschutz!

    Welche Rechtschutzart brauche ich für solche Geschäft wie beschrieben?

  2. #42
    Submariner
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    Themenstarter
    Original von Flying Spur
    Doch, auch ohne Überweisung ist ein Kaufvertrag zustande gekommen.

    Man hat zwei Geschäfte zu unterscheiden: Das sog. Verpflichtungsgeschäft, mit dem sich die Parteien - wie der Name sagt - verpflichten, Leistungen auszutauschen. Und das so genannte Erfüllungsgeschäft, mittels dessen dann der Vertrag erfüllt, das heisst dinglich vollzogen, wird.

    Beispiel:
    K geht in ein Uhrengeschäft und sagt zu V: "Ich möchte gerne diese schöne 5513 hier kaufen, was kostet sie?"
    Darauf antwortet V: "Sehr gerne, sie kostet 5.000,-"
    K ist mit dem Preis einverstanden und sagt "OK, ich nehme sie, kann aber erst in einer Woche bezahlen."
    V ist zufrieden damit, sein Geld erst in einer Woche zu erhalten und sagt: "In Ordnung, Sie können die Uhr dann gegen Barzahlung bei mir abholen."

    Damit haben K und V einen wirksamen Kaufvertrag geschlossen. K hat gegen V einen Anspruch auf Herausgabe der Uhr zum vereinbarten Zeitpunkt. V hat gegen K einen Anspruch auf Zahlung von € 5.000,-

    Wenn nun K und V diese Leistungen tatsächlich austauschen (und sich darüber einig sind, dass das Eigentum an Geld/Uhr jeweils auf den anderen Teil übergehen soll), dann ist das das Erfüllungsgeschäft.

    Es handelt sich hierbei um das Trennungsprinzip im deutschen Zivilrecht.
    Und gibt es einen Zeitpunkt ab dem bei Nichtbezahlen das Ganze aufgehoben werden kann oder wird.
    There´s always something you haven´t seen yet.

    Cheers

    René

  3. #43
    Freccione Avatar von rudi
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    Original von Tschebyscheff
    Original von Flying Spur
    Wie der Name schon sagt: Eine Rechtsschutzversicherung trägt nach einer vorherigen Deckungszusage die Kosten für den Rechts-Schutz. In keinem Falle aber den evtl. zu zahlenden Schadensersatz.
    Hi Arno,

    das ist schon klar.

    Mir geht es aber um die Art der Rechtschutzversicherung.

    Ich habe z. B. eine Familien-, Verkehrs- und Wohnungs- Rechtschutzversicherung.

    Habe ich Krach mit dem Vermieter meines Zweitwohnsitzes -> Wohnungsrechtschutz!

    Gibt es Ärger im Verkehr -> Verkehrsrechtschutz!

    Welche Rechtschutzart brauche ich für solche Geschäft wie beschrieben?
    Hi,

    also ich habe einen Privatrechtsschutz, nehme aber an, daß der Familienrechtschutz für so eine Angelegenheit greifen würde
    Gruß Rudi

  4. #44
    Yacht-Master Avatar von Maxiiking
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    1.967
    ist da schon was rausgekommen ?
    Grüße Liam

    ...alles ist gut solange Sie tickt.....

  5. #45
    Submariner
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    Themenstarter
    Original von Maxiiking
    ist da schon was rausgekommen ?
    Geld hat er noch keins überwiesen. Also abwarten.
    There´s always something you haven´t seen yet.

    Cheers

    René

  6. #46
    Wie hoch wäre eigentlich der Streitwert hier???

    Schon allein, wenn der Anwalt kommt und einen Streitwert von 5000 Euro zu Grund legt, kann der Typ dann doch nicht im Ernst annehmen, dass die Uhr für 1 Euro zu haben wäre.
    Und bei 1 Euro Streitwert würde der Anwalt wohl keine Luftsprünge machen?
    Viele Grüße, Manuel

  7. #47
    Submariner
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    409
    Themenstarter
    Streitwert ca 1000Euro.

    Aber auch da muss er wissen, das ich die Uhr nicht für 1 Euro verkaufen wollte.
    There´s always something you haven´t seen yet.

    Cheers

    René

  8. #48
    Day-Date
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    Original von sulaco
    Original von Flying Spur
    Doch, auch ohne Überweisung ist ein Kaufvertrag zustande gekommen.

    Man hat zwei Geschäfte zu unterscheiden: Das sog. Verpflichtungsgeschäft, mit dem sich die Parteien - wie der Name sagt - verpflichten, Leistungen auszutauschen. Und das so genannte Erfüllungsgeschäft, mittels dessen dann der Vertrag erfüllt, das heisst dinglich vollzogen, wird.

    Beispiel:
    K geht in ein Uhrengeschäft und sagt zu V: "Ich möchte gerne diese schöne 5513 hier kaufen, was kostet sie?"
    Darauf antwortet V: "Sehr gerne, sie kostet 5.000,-"
    K ist mit dem Preis einverstanden und sagt "OK, ich nehme sie, kann aber erst in einer Woche bezahlen."
    V ist zufrieden damit, sein Geld erst in einer Woche zu erhalten und sagt: "In Ordnung, Sie können die Uhr dann gegen Barzahlung bei mir abholen."

    Damit haben K und V einen wirksamen Kaufvertrag geschlossen. K hat gegen V einen Anspruch auf Herausgabe der Uhr zum vereinbarten Zeitpunkt. V hat gegen K einen Anspruch auf Zahlung von € 5.000,-

    Wenn nun K und V diese Leistungen tatsächlich austauschen (und sich darüber einig sind, dass das Eigentum an Geld/Uhr jeweils auf den anderen Teil übergehen soll), dann ist das das Erfüllungsgeschäft.

    Es handelt sich hierbei um das Trennungsprinzip im deutschen Zivilrecht.
    Und gibt es einen Zeitpunkt ab dem bei Nichtbezahlen das Ganze aufgehoben werden kann oder wird.
    Es gibt die ganz normalen Verjährungsfristen, es kommt also irgendwann der Zeitpunkt, an dem Ihr Eure gegenseitigen Ansprüche nicht mehr durchsetzten könnt. Bestehen tun sie aber weiter - das ist aber zu viel Dogmatik an dieser Stelle.

    Hier gilt die dreijährige regelmäßige Verjährungsfrist des § 195 BGB, die gemäß § 199 BGB mit Schluss des Jahres 2009 zu laufen beginnt.

    Hier wirst Du sicher vorher von ihm hören
    Viele Grüße, Arno

    heute ist morgen schon gestern

  9. #49
    Day-Date
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    Original von Tschebyscheff
    Original von Flying Spur
    Wie der Name schon sagt: Eine Rechtsschutzversicherung trägt nach einer vorherigen Deckungszusage die Kosten für den Rechts-Schutz. In keinem Falle aber den evtl. zu zahlenden Schadensersatz.
    Hi Arno,

    das ist schon klar.

    Mir geht es aber um die Art der Rechtschutzversicherung.

    Ich habe z. B. eine Familien-, Verkehrs- und Wohnungs- Rechtschutzversicherung.

    Habe ich Krach mit dem Vermieter meines Zweitwohnsitzes -> Wohnungsrechtschutz!

    Gibt es Ärger im Verkehr -> Verkehrsrechtschutz!

    Welche Rechtschutzart brauche ich für solche Geschäft wie beschrieben?
    Im Zweifel steht alles in Deiner Versicherungspolice

    Die Produkte der Versicherer sind vielfältig und mit z.T. eigenartigen Namen versehen, so dass man immer schauen muss, welche Fälle mitversichert sind.
    Viele Grüße, Arno

    heute ist morgen schon gestern

  10. #50
    Air-King
    Registriert seit
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    3
    [quote]Original von Flying Spur
    Original von Tschebyscheff
    Original von Flying Spur
    Wie der Name schon sagt: Eine Rechtsschutzversicherung trägt nach einer vorherigen Deckungszusage die Kosten für den Rechts-Schutz. In keinem Falle aber den evtl. zu zahlenden Schadensersatz.
    Hi Arno,

    das ist schon klar.

    Mir geht es aber um die Art der Rechtschutzversicherung.

    Vertragsrechtschutz, z. B. Mietvertrag. Alle Arten von Kaufverträgen.


    MfG

  11. #51
    PREMIUM MEMBER Avatar von mactuch
    Registriert seit
    26.03.2006
    Ort
    Brandenburg
    Beiträge
    9.970
    bei dir sollte der bestandteil "familienrechtsschutz" greifen, was wohl im grunde genommen nix anderes ist, als der klassische privatrechtsschutz, nur eben anders betitelt. du hast die uhr als privater verkäufer angeboten, damit handelt es sich dabei um einfaches privates rechtsgeschäft, in diesem fall um einen kauf, der im privat-rs auf jeden fall mit drin ist - zuimindest für solche arten von kauf. bei immobilien beispielsweise schaut's anders aus. irgendeinen separaten vertrags-rs brauchst du als privater i.d.r. nicht, sowas ist eher für gewerbetreibende mancher branchen und berufszweige anzuraten.

    hatte selber auch mal streitereien mit einem ebay-handelspartner (hatte ich hier wohl auch schon irgendwann mal gepostet), war seitens der rs alles kein problem!

    wenn der andere clever ist, ist es ihm die zeit und die nerven nicht wert, sich da rein zu stressen und du hörst eh nix mehr von ihm. wer wirklich auf eine masche aus ist, hätte sicher schon lange bezahlt und die lieferung der uhr gefordert, was - sollte ich hier nix überlesen haben - ja bisher (immer noch) nicht der fall ist.
    Nicht das Erzählte reicht - nur das Erreichte zählt!

    Beste Grüße,

    Matthias


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