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Thema: Schnäppchen

  1. #1
    Submariner
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    Cool Schnäppchen

    Meine Mk II

    Hat natürlich gleich einer zugeschlagen, weil ich zu blöd war und nicht gesehen habe das der Reiter auf Sofortkauf stand.

    Jetzt bereitet der mir natürlich nen schönen Eiertanz und will die Uhr haben.
    Aber BGB §116 (Irrtumsparagraph) hilft hier hoffentlich, denn er droht mit Anwalt.
    There´s always something you haven´t seen yet.

    Cheers

    René

  2. #2
    Gesperrter User
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    Du bist im Recht, er dürfte keine Chance haben

  3. #3
    Yacht-Master Avatar von stylus1_de
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    Hallo Rene,

    es ist nicht BGB §116 sondern,

    § 119 Anfechtbarkeit wegen Irrtums.

    (1) Wer bei der Abgabe einer Willenserklärung über deren Inhalt im Irrtum war oder eine Erklärung dieses Inhalts überhaupt nicht abgeben wollte, kann die Erklärung anfechten, wenn anzunehmen ist, dass er sie bei Kenntnis der Sachlage und bei verständiger Würdigung des Falles nicht abgegeben haben würde.

    (2) Als Irrtum über den Inhalt der Erklärung gilt auch der Irrtum über solche Eigenschaften der Person oder der Sache, die im Verkehr als wesentlich angesehen werden.

    Berufe dich auf BGB § 119 oder versuche es mit

    Invitatio ad offerendum (lat.) bedeutet wörtlich übersetzt Einladung zur Abgabe eines Angebotes. Im Unterschied zum Angebot ist die invitatio ad offerendum nicht verbindlich, sondern die unverbindliche Aufforderung an die andere Vertragspartei selbst ein Angebot abzugeben. Da die invitatio nicht verbindlich ist, kann sich der Auffordernde nach Abgabe des Angebotes überlegen, ob er darauf eingehen will.

    Ob Invitatio ad offerendum in der Bucht durchgeht muss man anhand der Geschäftsbedingungen prüfen.
    Grüße
    Michele
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    Jede Zeit hat ihren Sinn....
    Welcome to the Vintage Sinn Adventure!


  4. #4
    Mil-Sub Avatar von jagdriver
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    Rene -
    verkaufst du noch mehr Uhren auf Ebay?

    Gruß
    Robby
    "Wenn deine Abwesenheit sie nicht interessiert, dann hat deine Anwesenheit niemals etwas bedeutet!"

  5. #5
    Submariner
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    Danke für die Tipps, war §119 richtig. Habe ich ihm auch so geschrieben, aber er scheint sich auf solche "Schnäppchen" spezialisiert zu haben. Meine Auktion war max 5min online und er hat gleich zugeschlagen.
    Er will morgen das Geld überweisen und besteht auf Einhaltung des Vertrages.
    Also wirds wohl ein Rechtstreit werden.
    Irgendwelche Freiwillige Ich habe ne Rechtschutzversicherung.
    There´s always something you haven´t seen yet.

    Cheers

    René

  6. #6
    Gesperrter User
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    hab gerade noch mal bei Ebay reingeschaut

    "Erklärungsirrtum: Ihnen ist beim Erstellen des Angebots ein Fehler unterlaufen, z.B. Sie haben sich bei der Eingabe des Start- oder Sofort-Kaufen-Preises vertippt. Auch eine versehentliche Verwendung der Sofort-Kaufen Option kann zur Anfechtung berechtigen (vgl. AG Kassel, (Urt. v. 23.04.2009 - Az.: 421 C 746/09).

  7. #7
    Yacht-Master Avatar von Maxiiking
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    schreib einfach das die Uhr nicht echt ist
    Grüße Liam

    ...alles ist gut solange Sie tickt.....

  8. #8
    Dumm gelaufen.

  9. #9
    Gesperrter User
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    Da es keine Auktion war die regulär ausgelaufen ist, kann er es sowieso vergessen.

  10. #10
    Gesperrter User
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    na viel spaß mit solchen idioten.
    bei 20 % werden sie erfolg haben, weil die bei dem wort anwalt bammel bekommen. scheint sich ja zu lohnen...

  11. #11
    Oyster
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    Schau mal unter AG Stollberg, Urteil vom 30.03.2006, Az. 3 C 0535/05
    §§ 119 Abs. 1 2. Alt., 122 Abs. 1, 280 Abs. 1, 311 BGB nach. Vielleicht gibt es noch irgendwo höchstrichterliche Rechtsprechung.


    Grüße

    Markus

  12. #12
    Submariner
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    Themenstarter
    ich glaube auch nicht das Er ne Chance hat, aber die eventuelle Rennerei zum Anwalt ist schon doof.

    Mal sehen ob er überweist, dann wirds interessant.
    There´s always something you haven´t seen yet.

    Cheers

    René

  13. #13
    Super-Moderator Avatar von NicoH
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    Ganz so eindeutig sehe ich das übrigens nicht, denn wer anficht, macht sich schadensersatzpflichtig. Der Schadensersatz könnte darin bestehen, den Käufer in die Lage zu versetzen, sich solch eine Uhr für € 1,- zu kaufen. Die Anfechtung wäre für den Verkäufer dann ein Nullsummenspiel, d.h. die Uhr müsste er nicht liefern, aber Schadensersatz in gleicher Höhe leisten.

    Man müsste das mal genau prüfen.
    Ich will Immos, ich will Dollars, ich will fliegen wie bei Marvel.

  14. #14
    Day-Date Avatar von acid303
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    na es gab mal einen, der bei ebay nen mähdrescher für glaube 10k ersteigert hat. verkäufer wollte nicht rausrücken, weil er ca. 40k wert war. er musste dem käufer dann als schadenersatz die differenz überweisen. darüber gibt es ein urteil, findet man sicher über google.

    kann man jetzt nicht 1:1 vergleichen, da die auktion normal zu ende gelaufen ist und keine sofortkauf-auktion war. trotzdem könnte es für den verkäufer vielleicht nicht ganz so einfach werden. bin mal gespannt wie die sache ausgeht
    Gruss Monty

  15. #15
    Gesperrter User
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    Original von NicoH
    Ganz so eindeutig sehe ich das übrigens nicht, denn wer anficht, macht sich schadensersatzpflichtig. Der Schadensersatz könnte darin bestehen, den Käufer in die Lage zu versetzen, sich solch eine Uhr für € 1,- zu kaufen. Die Anfechtung wäre für den Verkäufer dann ein Nullsummenspiel, d.h. die Uhr müsste er nicht liefern, aber Schadensersatz in gleicher Höhe leisten.

    Man müsste das mal genau prüfen.
    Wir sollten alle den Schnabel halten und Nico & den Profis das Feld überlassen

  16. #16
    GMT-Master Avatar von simon
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    Originally posted by NicoH
    Ganz so eindeutig sehe ich das übrigens nicht, denn wer anficht, macht sich schadensersatzpflichtig. Der Schadensersatz könnte darin bestehen, den Käufer in die Lage zu versetzen, sich solch eine Uhr für € 1,- zu kaufen. Die Anfechtung wäre für den Verkäufer dann ein Nullsummenspiel, d.h. die Uhr müsste er nicht liefern, aber Schadensersatz in gleicher Höhe leisten.

    Man müsste das mal genau prüfen.
    Wobei hier anzunehmen ist, dass der Kaeufer zumindest haette wissen muessen, dass es so eine Uhr nicht fuer den Sofortkaufpreis von 1 EUR geben kann und daher 122 II BGB einschlaegig sein duerfte.
    Viele Grüße,
    Simon

  17. #17
    Submariner
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    Themenstarter
    Kann mir mal bitte jemand den ganzen Paragraphenkram übersetzen
    Das versteht ja niemand der sich nicht tagtäglich damit ausseinandersetzt.

    mal sehen ob ich´s ein wenig geblickt habe

    §119 ich gebe versehentlich einen falschen Preis für eine Sache an, ein anderer kauft und ich sage ihm es war ein augenscheinlich falscher Preis (wir reden hier immerhin von ca 900 Euro Unterschied) und es war nie mein freier Wille die Sache für diesen Preis zu verkaufen.

    Lässt sich auch zusätzlich damit begründen das der Auktionstext mit "sie bieten hier auf..." beginnt, was ja bei einem Sofortkaufangebot keinen Sinn macht.

    §122 Wenn ich eine verkaufte Sache unter Berufung auf §119 nicht herrausgeben will, bin ich (der Verkäufer) schadenersatzpflichtig.
    Aber in Höhe von was .... Des Kaufbetrags??? oder dem reellen Wert
    der Uhr ?

    Kann ich ihm nicht irgendwie auch belangen, da er ja weiss das ich die Uhr nie für diesen Preis verkaufen wollte und er trotz besseren Wissens gekauft hat?
    There´s always something you haven´t seen yet.

    Cheers

    René

  18. #18
    Day-Date Avatar von -CD-
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    Unfassbar, dass der Typ tatsächlich auf die Uhr besteht!

    Wie schlecht doch manche Menschen sind...

    Hoffentlich passiert das dem Vollpfosten mal bei seinem Auto!
    "Im Leben muß man meistens zwischen seinem guten Ruf und seinem Vergnügen wählen." Sean Connery

    instagram: h_c.d

  19. #19
    würde ihm eine persönliche lieferung mit meinen freunden vorschlagen ......
    bis dann,carlos...................................
    http://250kb.de/u/110518/j/Q1MT8m6RCdU6.JPG
    eine uhr sollte niemals stärker als ihr träger sein

  20. #20
    Double-Red Avatar von kurvenfeger
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    Ort
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    Hast Du "Überweisung" angeboten oder nur "Eintreibung von Moskau Inkasso"?
    Aloha,
    Can
    I am the REAL Checker Can!
    Gibt‘s das auch mit Approved?
    GN

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