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  1. #21
    Date
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    Themenstarter
    Naja, die ebay Muster-Belehrungen sollten schon halbwegs wasserdicht sein.

    Das von mir gepostete Beispiel weisen zig tausende ebayer auf, wenn was nicht vorkommen sollte, dann mach dich mal ran ans Abmahnen Herr Toppits.

  2. #22
    Gesperrter User
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    Lass Dir von einem Juristen (z.B. NicoH) zu einem guten Kurs AGB machen. Den "1 Monat" gibt es übrigens nur bei Ebay, weil hier keine Textform der Erklärung vor dem Kauf möglich ist. Solltest Du nach dem Kauf dem Kunden weder per Email, Fax oder Brief in der Sendung diesen Text zukommen lassen, kann er jahrelang sein Widerruf geltend machen. Bananenrepublik, aber man muss es wissen... Wenn Du noch andere Shops hast, sind es übrigens 14 Tage, weil hier vor dem Kauf AGB und/oder Erklärung einsehbar sind (wenn es richtig gemacht wird) und der unmündige Verbraucher den Vorgang noch abbrechen kann.

  3. #23
    Gesperrter User
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    Original von Phip
    Naja, die ebay Muster-Belehrungen sollten schon halbwegs wasserdicht sein.

    Das von mir gepostete Beispiel weisen zig tausende ebayer auf, wenn was nicht vorkommen sollte, dann mach dich mal ran ans Abmahnen Herr Toppits.

    Nur weil alle bei Rot fahren, wird es nicht besser. Ralf mahnt gar nix ab...der ist ein GUTER

  4. #24
    Junger Moderator zum Mitreisen gesucht Avatar von buchfuchs1
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    Wow, thats Networking.
    Dirk



  5. #25
    ehemaliges mitglied
    Gast
    Leider begreifst Du den Zusammenhang zwischen der Widerufsbelehrung und den AGB nicht, in denen nochmals die Widerrufsbelehrung vorhanden sein sollte. Du bist also entweder zu dumm oder einfach zu faul dich in das Thema einzulesen.

    Leider bist Du auch noch so dreist Leuten, die dir helfen wollen, zu unterstellen sie würden andere Händler abmahnen.

    Sauberer Einstand Herr Namenlos!

  6. #26
    Yacht-Master
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    25.10.2007
    Beiträge
    1.626
    Erinnert mich an SAMMÄ
    Gruß, Robert

  7. #27
    ehemaliges mitglied 8405
    Gast
    AGB´s in mein ebay-Mitgliedskonto-Einstellungen-Einstellungen für gewerbliche Händler-anzeigen-Rechtliche Informationen des Anbieters auf der Artikelseite-bearbeiten-Vertragsbedingungen die AGB´s einfügen-speichern. Fertig.

    Dann bei der nächsten Auktion das Häckchen setzen bei AGB´s anzeigen.

    Nun sind auch die WAP-User zufrieden.

    Ist eh nur Abmahnabzocke, aber so ist man zumindest bei dieser Variante auf der sicheren Seite.

    Wenn man es weiß, ist es doch nicht schlimm, oder?

    Gruß Thomas

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