Gewerbe ist Gewerbe. Also Impressum und Widerrufsrecht. AGB brauchst Du nicht unbedingt, ist aber empfehlenswert.
Axel Gronen ist ok!
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14.07.2009, 14:46 #1
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Frage bezüglich der Verkäuferangaben auf ebay!
Guten Tag liebes Forum,
ich habe soeben folgende Mail erhalten:
"Guten Tag, xy! Wenn man Ihr Angebot mit der eBay-Artikelnummer xy z.B. mit einem Handy über wap.ebay.de anschaut, dann fehlt dort ein Link zu Ihren AGB. Sie sind damit akut abmahngefährdet, nähere Erläuterungen finden Sie hier: http://www.wortfilter.de/wap-abmahngefahr.html Ich berichte unter http://www.wortfilter.de bereits seit Jahren über eBay und Abmahnfallen bei eBay. Da ich keine Abmahnabzocker durch eine vorschnelle Veröffentlichung des oben verlinkten Artikels auf dumme Ideen bringen will, warne ich Sie und einige andere Betroffene vor. Sie können sich ansehen, wie Ihre Angebote auf wap.ebay.de aussehen. Dieses und weitere kostenlose Tools finden Sie hier: http://www.wortfilter.de/Tools/ueber...uebersicht.php Viele Grüße aus Gundershoffen,aXel GronenImpressum: http://www.wortfilter.de/Impressum.html"
Hat jemand schon einmal davon gehört?
Ist man als Kleingewerbetreibender dazu verpflichtet AGBs und ein Impressum vorzuweisen? Habe selber noch nichts von dieser Verpflichtung gehört, ich ging davon aus, dass die Rechtlichen Informationen des Anbieters und die Widerrufsbelehrung ausreichen würden.
MfG
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14.07.2009, 14:54 #2ehemaliges mitgliedGast
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14.07.2009, 14:54 #3
AGB musst Du nicht haben, Impressum, Widerrufsbelehrung, Rückgaberecht etc. schon.
Ich will Immos, ich will Dollars, ich will fliegen wie bei Marvel.
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14.07.2009, 14:55 #4ehemaliges mitgliedGast
Moment! Entweder Widerrufsrecht ODER Rückgaberecht.
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14.07.2009, 15:00 #5
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Toppits:
In meinen Auktionen sind meine Kontaktdaten sowie die Widerrufsbelehrung aufgeführt.
Trotzdem erhielt ich jene Mail.
Kannst du dir vorstellen wieso?
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14.07.2009, 15:02 #6
Ich kann es mir von hier, ohne das Angebot gesehen zu haben, nicht vorstellen.
Hast Du ein vollständiges, fehlerfreies Impressum? Möchtest Du mal ein Angebot hier einstellen?Ich will Immos, ich will Dollars, ich will fliegen wie bei Marvel.
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14.07.2009, 15:03 #7Original von Toppits
Moment! Entweder Widerrufsrecht ODER Rückgaberecht.Ich will Immos, ich will Dollars, ich will fliegen wie bei Marvel.
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14.07.2009, 15:05 #8ehemaliges mitgliedGastOriginal von Phip
Toppits:
In meinen Auktionen sind meine Kontaktdaten sowie die Widerrufsbelehrung aufgeführt.
Trotzdem erhielt ich jene Mail.
Kannst du dir vorstellen wieso?
Weil vermutlich es unter wap nicht korrekt angezeigt wird. Das hat mit der normalen Darstellung nichts zu tun.
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14.07.2009, 15:06 #9
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Der Inhalt der Mail bezieht sich ja nur auf das "nicht-vorhandensein" der 3 aufgeführten Links, wobei ja die AGBs hinfällig sind.
Rechtliche Informationen des Anbieters sind ein Synonym für Impressum, richtig?
toppits: Und jetzt ist es meine Pflicht mein Angebot so einzurichten, dass auch jeder der mit einem Handy auf meine Seite geht alles einsehen kann?
Ist das nicht eher die Sache von ebay dies zu regeln? Ich meine, wenn man normalen PC-Internetzugang benutzt ist ja alles korrekt.
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14.07.2009, 15:08 #10ehemaliges mitgliedGast
Keine Ahnung was epay damit meint. Ich verkaufe dort seit 2005 nicht mehr und habe es keine Sekunde bereut.
Frag doch bei denen nach. Die haben Hilfeforen und eine Hotline.
Edit: Wenn epay nicht den richtigen technischen Rahmen schafft und Du abgemahnt wirst ist es leider Deine Schuld und nicht die vob ebay.
Du könntest natürlich versuchen anschliesend epay zu verklagen. Nico findet sicher eine Anspruchsgrundlage.
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14.07.2009, 15:09 #11
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Die Frage ist ja nur, wie bekomme ich jetzt irgendwas geändert, sodass es auch bei wap erscheint?
PS: Habe nochmals die Mail gelesen, es steht geschrieben, dass ausschließlich die AGBs fehlen.
AGBs muss ich als Kleingewerbe ja nicht aufweisen, also ist die mail nonsense oder was meint ihr?
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14.07.2009, 15:11 #12ehemaliges mitgliedGast
Aber Lesen kannst du schon, oder?
"Die Links werden angezeigt, wenn Sie als Verkäufer die bei eBay für die Pflichtangaben vorgesehenen Felder gefüllt haben."
Quelle: Wortfilter.de
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14.07.2009, 15:18 #13
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Original von Phip
Toppits:
In meinen Auktionen sind meine Kontaktdaten sowie die Widerrufsbelehrung aufgeführt.
Trotzdem erhielt ich jene Mail.
Kannst du dir vorstellen wieso?
Stell doch die Artikelnummer hier ein, dann sehen wir was im WAP zu sehen ist....alles andere frisst Zeit.
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14.07.2009, 15:18 #14
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Toppits: Ja, ich hatte die Ehre die allgemeine Hochschulreife zu erwerben und bin meinen Lehrern bis heute noch sehr dankbar, dass Sie mir das Lesen beigebracht haben.
Was sagt Herr Toppits denn zu meinem "PS:"?
Mostwanted: Dein Gedanke kam mir auch nach einiger Zeit.
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14.07.2009, 15:26 #15
Wer lesen kann, sollte es auch tun
Quelle : Wortfilter.de
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Eigentlich gibt es keine direkte gesetzliche Verpflichtung, Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) zu haben. Sie müssen aber in Ihren Angeboten einige Angaben machen, die Sie letztlich sinnvoll nur in AGB machen können. Unter anderem brauchen Sie als gewerblicher Anbieter folgende Informationen beziehungsweise Regelungen:
Wenn Sie in Ihrer Widerrufsbelehrung vom Kunden verlangen, dass er im Widerrufsfall die Rücksendekosten von Artikeln im Wert von bis zu 40 Euro selbst trägt, müssen Sie das nach geltender Rechtsprechung auch noch einmal separat in AGB vereinbaren.
Sie müssen über die verwendete Vertragssprache informieren.
Sie müssen Ihre Kunden darüber informieren, wie der Vertrag zustandekommt und ob und wie der Vertragstext gespeichert wird.
Das ist noch nicht alles, weitere Infos zur faktischen Notwendigkeit von AGB finden Sie hier .
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14.07.2009, 15:50 #16
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Gibt es in dieser Widerrufsbelehrung irgendwelche Mängel?
Widerrufsbelehrung:
Widerrufsrecht
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von einem Monat ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) oder - wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen wird - durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger (bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor Eingang der ersten Teillieferung) und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß § 312c Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 1 Abs. 1, 2 und 4 BGB-InfoV sowie unserer Pflichten gemäß § 312e Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit § 3 BGB-InfoV. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache.
Der Widerruf ist zu richten an:
XY
Widerrufsfolgen
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung - wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre - zurückzuführen ist. Für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung müssen Sie keinen Wertersatz leisten.
Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Gefahr zurückzusenden. Sie haben die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Anderenfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei. Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung oder der Sache, für uns mit deren Empfang.
Ende der Widerrufsbelehrung
Sind dort diese beiden Punkte erfüllt?
1.)Sie müssen über die verwendete Vertragssprache informieren
2.)Sie müssen Ihre Kunden darüber informieren, wie der Vertrag zustandekommt und ob und wie der Vertragstext gespeichert wird.
Natürlich kann ich lesen doch, wenn man mit der Rechtssprache nicht allzu vertraut ist, wird es etwas schwer.
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14.07.2009, 16:02 #17ehemaliges mitgliedGast
Super!
Alles enthalten was Du brauchst.
Viel Erfolg weiterhin.
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14.07.2009, 16:03 #18
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Ralf, Du Monster
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14.07.2009, 16:03 #19
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Was fehlt denn?
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14.07.2009, 16:05 #20ehemaliges mitgliedGastOriginal von Phip
Was fehlt denn?
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