Aber mitversicherte Personen ist ja auch der Hüter, in diesem Fall die Freundin. Jedoch zahlt die Versicherung keinen Schaden der der versicherten Person selbst entstanden ist. Deswegen meine ich doch, ob man so argumentieren kann, dass die Freundin der Hüter war, damit versichert war und der Schaden ihrem Mann entstanden ist. Jetzt könnte die Versicherung sich auf §3 Absatz 9 berufen, was man aber damit widerlegen kann, dass dieser Absatz nur für die Angehörigen des Versicherungsnehmers und nicht der mitversicherten Person gilt...
Aber das ist eine absolut laienhafte Meinung meinerseits.


Liebe Grüße

Stefan