Danke schonmal für die Antworten. Dass die Begrifflichkeiten noch gebraucht und sinnvoll sind, ist mir klar. Wer kennt nicht seit seinem Grundstudium in BWL die "Invitatio ad offerendum"

Mich würde primär interessieren, wann Recht bzw. Gesetz als "lex", "legi" oder sonstwie (siehe mein erster Beitrag) und welche Bezeichnungen es überhaupt gibt.