Ich beschäftige mich seit einiger Zeit mit dem Steuerrecht und (falls nötig) dem Zivilrecht. Mir ist aufgefallen, dass die Römer wohl unterschiedliche Rechtsbegriffe hatten.
Folgende „Sätzchen“ sind mir bereits über den Weg gelaufen:
„Da mihi factum, dabo tibi ius - Gib mir die Tatsachen, ich werde dir das (folgende) Recht geben.
Ura novit curia - Das Gericht kennt das Recht.
Lex specialis derogat legi generali - Das besondere Gesetz verdrängt das allgemeine Gesetz.
Lex posterior derogat legi priori - Das jüngere Gesetz hebt das ältere Gesetz auf.
De lege lata - Nach geltendem Recht.
De lege ferenda - Nicht geltendes Recht.
Lex ferenda - Als Entwurf diskutiertes Recht.“
Wann gebraucht man welche Vokabel? Gibt doch bestimmt eine Regel!
Ergebnis 1 bis 14 von 14
Hybrid-Darstellung
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11.06.2009, 12:04 #1
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Rechtsbegriff im römischen Recht
Gruß,
Andreas
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