Interessanter thread!!

Einer der besten:
Nemo plus iuris transferre potest quam ipse habet!

Niemand kann mehr Rechte übertragen als er selbst hat

Also grundsätzlich kann man vom Nichteigentümer nicht Eigentum erwerben...

...aber wie so oft im Leben, gibt's hier natürlich auch Ausnahmen (Erwerb bei Versteigerung, vom befugten Gewerbsmann etc.)