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Meines Wissens ist das 14-tägige Widerspruchsrecht nicht aushebelbar. Natürlich gibt es Ausnahmen, die sind aber ganz klar im §312d BGB geregelt. Eine evtl. Ausnahme wäre
(...) bei einer sonstigen Dienstleistung, wenn der Unternehmer mit der Ausführung der Dienstleistung mit ausdrücklicher Zustimmung des Verbrauchers vor Ende der Widerrufsfrist begonnen hat oder der Verbraucher diese selbst veranlasst hat.
Da ich aber annehme, dass noch kein Download getätigt wurde wäre diese Aussnahme auch hinfällig.
Ergebnis 41 bis 54 von 54
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26.02.2009, 08:49 #41Original von blarch
Also wenn Du wirklich innerhalb der 14 Tage Widerspruch eingelegt hast ist der ohne weiteres gültig, egal was Du für einen Link angeklickt hast! Das 14-tägige Rücktrittsrecht bei online Verträgen gilt immer und ist durch keine Klausel o.ä. auszuhebeln.Gruß Percy
"Ferner wird hier auch auf Ihrem Profil sehr viel Diversität benötigt."
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26.02.2009, 09:00 #42Gruss Wolfgang
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26.02.2009, 09:02 #43
Ja, das wäre die entscheidende Frage. Wurde etwas downgeloadet (gedownloadet?)
oder nicht.......Gruß Percy
"Ferner wird hier auch auf Ihrem Profil sehr viel Diversität benötigt."
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26.02.2009, 09:07 #44ehemaliges mitglied 9711Gast
Und deswegen hätte ich es für schlauer gehalten von vorneherein zu sagen, dass gar kein gültiger Vertrag zustande gekommen ist, evtl. mit Verweis auf den alten Screenshots wo eben nichts von Kosten stand.
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26.02.2009, 09:10 #45
deshalb ja auch diesen Musterbrief der VBZ Berlin:
"Sehr geehrte Damen und Herren,
zu Ihrer Rechnung vom [Datum] stelle ich fest: Sollte ich mich tatsächlich am [Datum] auf [Internetseite] angemeldet haben, war ich mir der damit verbundenen Kosten nicht bewusst. Hierüber wurde ich erst durch Ihr Schreiben aufgeklärt.
Aufgrund der unzureichenden Preisinformation auf Ihrer Seite fehlt es daher bereits an einem wirksamen Vertragsschluss zu den von Ihnen behaupteten Konditionen.
Hilfsweise erkläre ich die Anfechtung einer etwaigen vertragsbezogenen
Willenserklärung, weil von mir lediglich eine kostenlose Nutzung gewollt war und keine kostenpflichtige.
Schließlich mache ich hilfsweise auch von meinem Widerrufsrecht aus §§ 312d, 355 ff. BGB Gebrauch. Da eine den gesetzlichen Vorgaben entsprechende Widerrufsbelehrung in Textform nicht erteilt worden ist, ist der Widerruf auch nicht durch Fristablauf ausgeschlossen.
Aus den genannten Gründen werde ich keinerlei Zahlung leisten. Von weiteren Mahnungen bitte ich abzusehen.
Mit freundlichen Grüßen "Ich bin immer für Sie da
Markus
"Ein Auto ist erst dann schnell genug, wenn man morgens davor steht und Angst hat es aufzuschließen" Walter Röhrl
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26.02.2009, 09:11 #46
Wir wissen ja gar nicht von wann der Screenshot ist ... evtl. ist der schon 2 Jahre alt. Momentan sind die Kosten ganz klar auf der Seite ersichtlich.
Gruss Wolfgang
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26.02.2009, 09:13 #47Original von blarch
Wir wissen ja gar nicht von wann der Screenshot ist ... evtl. ist der schon 2 Jahre alt.Gruß Percy
"Ferner wird hier auch auf Ihrem Profil sehr viel Diversität benötigt."
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26.02.2009, 09:17 #48
- Registriert seit
- 30.05.2006
- Beiträge
- 3.656
Belehrung von 99downloads.de:
Widerrufsrecht
Der Teilnehmer kann, sofern er Verbraucher im Sinne des § 13 BGB ist, die Vertragserklärung innerhalb von 2 Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, EMail) widerrufen. Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an die folgende Adresse, per E-Mail oder Fax:
Belleros Premium Media Limited
Sperberhorst 6a
22459 Hamburg
Deutschland
Geschäftsleitung: Stephanie Schneider
Servicehotline: 0 180 - 5060522-02*
Servicefax: 0 180 - 5060522-03*
* (0,14 € / Min. aus dem Festnetz, abweichende Preise aus Mobilfunknetzen / QuestNet)
Email: Support<img src="images/smilies/at.g...99downloads.de
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Dieser Wertersatz ist innerhalb von 30 Tagen nach Feststellung zu leisten.
WICHTIGE HINWEISE
Das Widerrufsrecht des Nutzers bezüglich der Dienstleistung entfällt vorzeitig, wenn die Belleros Premium Media Limited mit der Ausführung der bestellten Dienstleistung mit der ausdrücklichen Zustimmung des Nutzern begonnen hat, oder wenn der Nutzer die Ausführung selbst veranlasst hat.
Der letzte (fette) Absatz dürfte so auch wirksam sein. Für einen Widerruf müssen i.Ü. keine Gründe angegeben werden. Auch wenn vorher schon geschriftwechselt wurde o.ä. Wenn der Widerruf innerhalb der Frist erfolgt und noch kein Download stattfand, ist er wirksam.
Man muss nur darauf achten, dass man den Widerruf auch Nachweisen kann (Fax mit Sendebericht, Einschreiben Einwurf mit Unterschrift eines unbeteiligten Dritten als Zeugen...)Viele Grüße, Arno
heute ist morgen schon gestern
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26.02.2009, 11:39 #49Original von siebensieben
Also Leute, das Feld ist ja nun MITTEN auf der Seite, und die 60 Euro stehen gleich in der zweiten Reihe. Da kann ich nun beim besten Willen keine Abzocke erkennen. Wer das anklickt, macht es nicht aus Versehen, sondern mit Absicht und somit fahrlässig. 60 Euro für ein Jahr bezahlen als Lehrgeld, fertig. Interessanter wäre für mich die Frage, wenn man schon anklickt, für wie lange bindet man sich.Grüsse,
Pelle
"Die ersten 5 Tage nach dem Wochenende sind die schlimmsten"
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26.02.2009, 11:54 #50
Naja ... auf der Anmeldeseite und in den AGBs (dort sogar fett geschrieben) steht der Preis doch auch noch einmal.
Gruss Wolfgang
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26.02.2009, 12:44 #51Original von blarch
Naja ... auf der Anmeldeseite und in den AGBs (dort sogar fett geschrieben) steht der Preis doch auch noch einmal.
Wer hier zahlt ist selber schuld. Wenn man reingefallen ist, ab zum Verbraucherschutz.Grüsse,
Pelle
"Die ersten 5 Tage nach dem Wochenende sind die schlimmsten"
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26.02.2009, 12:49 #52
Widersprechen und nix zahlen, aber widersprechen sollte man schon, sonst wird es teuer...
Musterbrief raus und dann abwarten. Hier geht es nicht um die 60 Euro sondern ums Prinzip.
Könnte hier tolle Geschichten über web.de erzählen, die zocken ähnlich ab...Viele Grüße, Manuel
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26.02.2009, 17:47 #53
- Registriert seit
- 13.08.2006
- Beiträge
- 1.384
Themenstarter
ich ahbe natürlich gleich per mail widersprochen:
hiermit widerrufe ich den evtl. und unabsichtig mit ihnen geschloßenen vertrag.
heutiges datum: 21.2.2009 lt. ihren unten angegeben bedingungen. sollte dies ungütig sein, kündige einen evtl. geschlossenen vertrag hiermit zum nächstmöglichen termin.
soweit ich weiss waren die 60 euro am 20. 2 noch nicht auf der seite!!
runtergeladen hab ich nichts, angeklickt hab ich schon irgendwas, weiss aber nicht mehr was.
kann man sehen was am 20.2 auf der webseite stand?
gruss
dieter
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26.02.2009, 18:07 #54Sub-DateGastOriginal von blarch
Wir wissen ja gar nicht von wann der Screenshot ist ... evtl. ist der schon 2 Jahre alt. Momentan sind die Kosten ganz klar auf der Seite ersichtlich.
Die Seite bietet keine echte Leistung sondern man findet dort nur Downloadlinks von fremden Produkten.
Der Preis von 60 Euro inklusive Jahresvertrag für einen Link kann man ja wohl kaum als eine angemessene Entlohnung betrachten.
Es ist inzwischen innerhalb der Abzockseiten eine typische Masche, dass plötzlich die Hinweise auf die Kosten auf den Seiten sichtbar auftauchen, wenn die Rechnungen/Mahnungen an die Opfer rausgehen.
Falls man vorher keinen Screenshot gesichtert hat steht man dann halt im Regen.
Dieser Trick ist hat ja auch hier gut funktioniert, einige vertreten ja jetzt auch hier die Meinung das die Zahlungsaufforderung berechtigt ist.
Wenn hier schon erwachsene Männer darauf reinfallen, wie sieht das erst bei Menschen aus die nicht in der Blüte ihres Lebens stehen?
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