Die Kaution dient dazu den Vermieter zu schützen, z.B. Nebenkostennachforderung, versteckte Mängel beim Auszug, etc.

Diese kann aus den o.g. Gründen vom Vermieter bis zu 6 Monate lang zurückgehalten werden.

Der Mieter kann eine Verrechnung mit der Miete NICHT fordern, da die Kaution zweckgebunden ist und nicht der Mietzahlung dient.

Das ist SICHER