Die Kaution dient dazu den Vermieter zu schützen, z.B. Nebenkostennachforderung, versteckte Mängel beim Auszug, etc.
Diese kann aus den o.g. Gründen vom Vermieter bis zu 6 Monate lang zurückgehalten werden.
Der Mieter kann eine Verrechnung mit der Miete NICHT fordern, da die Kaution zweckgebunden ist und nicht der Mietzahlung dient.
Das ist SICHER
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Thema: Mietrecht
Hybrid-Darstellung
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20.02.2009, 21:21 #1
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