Auch wenn"s mehr als ungerecht anmutet, aber leider muss ein Mieter bei lediglichen Vorliegen von starren Fristen nicht mal nach 30 Jahren nen Handschlag rühren. Hatte in den letzten Monaten wöchentlich mit Verfahren bzgl. Schönheitsreparaturen zu tun gehabt und aktuell sogar das gleiche in eigener Sache. Zum Glück enthält mein Vertrag aber gerade keine starre Frist, sondern konform zur höchstrichterlichen Rspr. die Verpflichtung je nach faktischer Abnutzung.