Chancen sind gut, dass der Mieter recht hat:

* wenn die Überwälzung der Schönheitsreperaturen nicht juristisch ganz sauber im Mietvertrag formuliert ist, ist sie unwirksam...und dann ist der Mieter jeglicher Verpflichtung entbunden, weil die gesetzliche Regelung in Kraft tritt und die lautet: De Vermieter ist für die Schönheitsreperaturen zuständig.


Konkret ist die Frage, ohne den genauen Text des Mietvertrages nicht zu beantworten.