Hallo zusammen.
Vielleicht kann mir hier ja jemand weiter helfen!?
Ich habe im Oktober 2006 eine Spülmaschine gekauft.
Im April 2007 wurde durch den Service die Heizspirale wegen defekt ausgetauscht.
Diese ist jetzt wieder defekt, als ich das Service Team jetzt wieder zwecks einem Termin angerufen habe wurde mir gesagt, dass die Garantie abgelaufen ist und ich nur direkt beim Hersteller einen Kulanz Antrag stellen kann.
Ich denke jedoch, dass ein ausgetauschtes Teil wieder 2 Jahre Gewährleitung hat!?
Trotzdem habe ich die Firma angeschrieben und einen Kulanz Antrag gestellt.
Dort wird mir jetzt mitgeteilt, dass mein Verkäufer das Gerät für den Export gekauft hat und daher ohne Garantie ist.
Die damalige Reparatur ist nur durch einen internen Abstimmungsfehler erfolgt.
Ich habe das Gerät jedoch ganz normal in Deutschland mit ausgewiesener MwSt gekauft.
Woher soll ich dann wissen, dass es sich um ein Export Gerät ohne Garantie handelt???
Kann mir hier jemand sagen, ob ich noch irgendwelche möglichkeiten habe, oder muß ich die Reparatur jetzt selber zahlen?
Vielen Dank für eure hilfe!!!
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Thema: Gewährleistung
Baum-Darstellung
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12.02.2009, 13:52 #1
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Gewährleistung
Gruss
Marc
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