wenn das so stimmt..."dass mein Verkäufer das Gerät für den Export gekauft hat und daher ohne Garantie ist"
und du darueber nichts schriftlich hast, wuerde ich dem VK den schaverhalt erklaeren und einen 'kostenlosen' austausch verlangen.
elektrogeraete fuer den export muessen nicht die VDE/Tuev pruefzeichen haben. sie bestehen oft aus billigeren teilen.
falls er das nicht macht, wuerde ich zum anwalt gehen.

Frank