Das ausgetauschte Teil hat schon Gewährleistung, allerdings gilt nur in den ersten 6 Monaten die Beweislastumkehr die besagt, dass in dieser Zeit angenommen wird dass das Teil schon beim Gefahrenübergang mangelhaft bzw. fehlerhaft war. Der Nachweis dass es nicht so ist, müßte dann der Verkäufer bringen, was er im Regelfall aber nicht kann. Nach den 6 Monaten müßtest Du diesen nachweis erbringen, was Dir sicherlich schwerfallen wird, wenn nicht gar unmöglich für Dich sein wird...

Ergo. Reparatur bzw. neue Heitspirale selber zahlen.

Und die Garantie ist nur eine freiwillige Leistung. Du hast keinerlei Anspruch auf diese...