wo ist denn das problem? man bekommt als deutscher die steuer in der schweiz bspw. nur dann erlassen, wenn man dem verkäufer den beleg über ordungsgemässe verzollung inkl. bezahlung der deutschen mwst nachreicht. andersrum ist es genauso wenn ein schweizer in deutschland kauft.

mir wäre gerade nicht bekannt das es ein land auf der erde gibt, das keine mwst hat, nur dann würde das vom treadstarter geschriebene sinn machen

edit: ausser ich habe jetzt was falsch verstanden, theoretisch könnte man ne uhr mit lc100 aus deutschland bspw. mit in die schweiz nehmen, 19% mwst in deutschlad sparen und 7,6% mwst in der schweiz bezahlen und dann die zwiebel wieder mit nach deutschland nehmen. das problem ist dann aber immernoch, das man eine detusche rechnung ohne mwst hat, welche man im falle des falles beim zoll vorlegen müsste, wenn die nachprüfen. wenn die 1+1 zusammenzählen können, dann werden die schon merken das die uhr mal ausgeführt und dann (illegal) wieder eingeführt wurde