Original von PCS
Original von StefanS
jeder nicht EU Bürger kann die Landes Steuer bei der Ausreise zurück erstattet bekommen wenn er in sein Nicht EU Land, wo er wohnt zurück reist.
Soweit so gut....
Aber es wird doch alles registriert und dieser Mann muss doch seine Uhr auch wieder in seinem Heimatland bei der Einreise ordnungsgemäß versteuern
Vorausgesetzt, sein Heimatland hat so eine Steuer. Was ja nicht überall der Fall ist.

Und da liegt ja auch wieder der Irrwitz der LC100 Diskussion. Jemand kauft
in Deutschland eine Uhr, lässt sich die Steuer ausbezahlen, reist in sein
Heimatland, das so eine Steuer nicht hat. Die Uhr aber nimmt er das nächste
Mal wieder mit nach Deutschland (oder sie verlässt Deutschland gar nie),
und schon kann er günstig eine LC100 Uhr anbieten.

Daher: auch LC100 ist kein Freibrief....
Genau so kann es sein.
Auf der sicheren Seite ist der Käufer dann nur, wenn er eine Rechnung/Quittung vom Verkäufer in Deutschland erhält. Die Steuerschuld bleibt bei dem, der die Uhr -egal mit welchem LC - "eingeführt" hat.

Fazit: Als Käufer hilft immer die Rechnung des Vorbesitzers, falls er in der EU verkauft hat.

Harry