Zitat Zitat von hugo Beitrag anzeigen
Es ist ansich ganz einfach.Egal welcher Lc,auch wenn es der von Timbuktu ist,wenn die Uhr in Deutschland gekauft wurde,egal von privat oder vom Händler und ich einen Beleg dafür habe,ist alles ok.
Die Steuerschuld lastet nicht auf der Uhr sondern auf dem "Importeur".
Als Beleg reicht z.B. eine Quittung mit der Gehäusenummer und den Daten von VK+K,ein Überweisungsbeleg mit eben solchen Daten,ein Bierdeckel,eine Serviette,Kreditkartenabrechnung ....
Es muss keine Rechnung sein,schon gar nicht mit der hier immer sehr häufig geforderten "ausgewiesenen Mwst",die gibt es meist noch nicht einmal vom Händler (nicht Konzi).
Und ein schriftlicher Kaufvertrag kann so ziemlich alles sein,wenn es mal ein Spontankauf auf dem Gäste Wc einer Kneipe ist sogar 1-2 Blatt Wc Papier.
Hauptsache Gehäusenummer und Daten vom K+VK.;-)
Für den Auslandsurlaub ausserhalb der EU vielleicht kopieren ;-)


Gut auf den Punkt gebracht !!!

Ich würde aber sogar so weit gehen, dass man nicht einmal unbedingt einen schriftlichen Kaufvertrag braucht !

Man muss im Streitfall gegenüber den Zollbehörden nur nachweisen, dass man die Uhr in der EU gekauft hat. Die Uhr kann auch per Handschlag gekauft worden sein. Nur ist dann halt der Nachweis schwieriger, als wenn man einen schriftlichen Kaufvertrag hat.

Dennoch ist es möglich, diesen Nachweis zu erbringen, indem z.B. ein Freund als Zeuge dabei war und den Kauf innerhalb der EU bestätigen kann.......