Meiner Meinung nach bis zum Ablauf der Gewährleistung.
Ergebnis 1 bis 10 von 10
-
18.11.2008, 13:45 #1
kurze Frage an die Rechtsexperten
Wie lange kann ein gewerblicher Verkäufer für einen versteckten Mangel
(hier eine nachträglich lackierte Motorhaube) haftbar gemacht werden?
Hintergrund: Ich habe mein Fahrzeug beim Vertragshändler zwecks Verkauf
prüfen und bewerten lassen, dabei ist Ihm aufgefallen, dass es sich nicht
um den Originallack (Farbe) handelt. Mit leichten Tonabweichungen habe
ich es nicht so, da ich ansatzweise Farbenblind bin.
IngoL weiss bestimmt bescheid...Have a good one
Jörg
-
18.11.2008, 13:54 #2Michael
"If the world isn`t made for joy, it is made in vain" Shelton P. (Chavin de Huantar)
-
18.11.2008, 14:01 #3
RE: kurze Frage an die Rechtsexperten
Ich bin kein Anwalt, also Vorsicht mit dem
Kommt u.a. drauf an, warum die Haube gelackt wurde. War's ein Unfall der beim Verkauf "arglistig" verschwiegen wurde oder nur ein paar kleine unschöne Kratzer.
Bei letzterem muss nicht zwingend ein Mangel vorliegen, siehe auch
http://www.finanztip.de/recht/wirtsc...v-002-0831.htm
Bei arglistiger Täuschung beträgt die Verjährungsfrist allerdings bis zu 30 Jahre, kommt auch hier auf die genauen Umstände an
-
18.11.2008, 14:02 #4
Wann hast Du das Auto denn gekauft?
Ich will Immos, ich will Dollars, ich will fliegen wie bei Marvel.
-
18.11.2008, 14:08 #5
Hat der Vertragshändler gesagt, wie groß der Wertunterschied zu einem nicht nachlackierten Wagen ist ?
-
18.11.2008, 14:14 #6Original von NicoH
Wann hast Du das Auto denn gekauft?
Daher werde ich auch diesbezüglich "kein großes Fass aufmachen" (können)
Gehen wir mal davon aus es sind kleine Kratzer, die aus Sicht des Fahrzeugherstellers
nicht fachgerecht nachlackiert wurden. Dann liegt zwar kein arglistig verschwiegener
Unfall vor, jedoch trotzdem ein Mangel, der mir nicht aufgefallen ist.
Ingo.L: Man muss kein Anwalt sein, um kompetente Statements zu posten!
... nein, hat er nicht – so etwas kostet immer > 500,00 EURO.Have a good one
Jörg
-
18.11.2008, 14:23 #7
Naja, 2003 ist lang her. Da kann der Verkäufer gut behaupten, du hättest selber rumlackiert
Im Jahr 2004 , oder so
Hast jetzt 2 Möglichkeiten:
Geb den Wagen ab, wie er ist, mit nem kleinen Abschlag
oder
lass die Haube, wg. der Steinschläge seit 2003, fachgerecht machen, das ist u.U. sogar ein klitzekleines biißchen wertsteigernd.
-
18.11.2008, 14:29 #8
Wie ich mich kenne, werde ich die Haube fachgerecht lackieren lassen
(eben schon wegen der Steinschläge)
O.K. Das war's auch schon! Vielen Dank für Eure Hilfe.Have a good one
Jörg
-
19.11.2008, 23:53 #9
- Registriert seit
- 15.10.2006
- Beiträge
- 841
im BGB § 437 stehen deine Rechte als Käufer bei Mängeln und nach §438 ist dein Anspruch auf Nacherfüllung nicht verjährt (30Jahre)...
also lieber beim händler mal vorbeischauen und besten falls auf seine kulanz hoffen, aber im recht müstest du seinGruß Ben
We make a living by what we get, but we make a life by what we give
- Winston Churchill
-
20.11.2008, 00:27 #10Originally posted by ICEBIRD
im BGB § 437 stehen deine Rechte als Käufer bei Mängeln und nach §438 ist dein Anspruch auf Nacherfüllung nicht verjährt (30Jahre)...
also lieber beim händler mal vorbeischauen und besten falls auf seine kulanz hoffen, aber im recht müstest du seinViele Grüße,
Simon
Ähnliche Themen
-
umlagefähige Nebenkosten/ Frage an die Rechtsexperten
Von hp2599 im Forum Off TopicAntworten: 5Letzter Beitrag: 10.03.2009, 17:09 -
Frage an die Rechtsexperten - Erbangelegenheit
Von Maga im Forum Off TopicAntworten: 13Letzter Beitrag: 26.10.2007, 16:04 -
frage an Rechtsexperten (Arbeitsrecht)
Von wolfi2006 im Forum Off TopicAntworten: 8Letzter Beitrag: 22.06.2007, 23:29 -
Frage an die Rechtsexperten!
Von schalke1960 im Forum Off TopicAntworten: 9Letzter Beitrag: 11.05.2007, 16:34
Lesezeichen