Anwaltseinschaltung muss nur erstattet werden, wenn sich Deine Oma "in Verzug" befand. Um den Verzug zu begründen gibt es mehrere Möglichkeiten:
Es könnte einen festen Zahlungstermin im Mietvertrag geben, wann die Zahlungen zu erfolgen haben - das bezweifle ich jedoch, weil die Betriebskosten nicht zu festen Termin abgerechnet werden.
Ansonsten könnte sie durch eine Mahnung in Verzug geraten sein: Du sagst aber, dass es hier keine Mahnung gab.
Ein einseitig gesetztes Zahlungsziel in der Betriebskostenabrechnung reicht nicht aus! Einseitig gesetzte Zahlungsziele sind nie verzugsbegründend.
Nach den Informationen, die Du hier gegeben hast, müsste sie - meiner bescheidenen Meinung nach - die Anwaltsgebühren nicht erstatten.
Diese wären im Übrigen auch falsch berechnet. Wie Stefan sagte, könnte es sich um ein so genanntes "einfaches Schreiben" handeln, außerdem ist die Post- und Telekommunikationspauschale mit € 25,- zu hoch angesetzt, sie beträgt nur € 20,-, was der Anwalt auch weiß. Wenn Du ihn ärgern willst, kannst Du ihn darauf hinweisen, dass das nach § 352 StGB strafbar ist (Gebührenüberhebung).
Edit: Die Sache mit den Insekten dürfte auch nicht umlegbar sein.
Ist Deine Oma rechtsschutzversichert?
Ergebnis 1 bis 19 von 19
Thema: Berechnung Anwaltsgebühren
Hybrid-Darstellung
-
05.11.2008, 10:20 #1Ja, ok, ja, ja, ja, ok, ja, ok, ich weiss, ok, ja, Tschüss Mama.
Ähnliche Themen
-
Berechnung des umbauten Raumes nach DIN 277
Von gmt im Forum Off TopicAntworten: 13Letzter Beitrag: 07.01.2010, 18:05 -
Berechnung Weihnachtsgeld
Von Kiki Lamour im Forum Off TopicAntworten: 15Letzter Beitrag: 23.11.2006, 20:38 -
HILFE ...Forward Berechnung
Von Bödi im Forum Off TopicAntworten: 8Letzter Beitrag: 10.02.2005, 19:13
Lesezeichen