Original von Insoman
ich bez3wifele, dass die KV 2300 bei einen solchen Schreiben zur Anwendung kommen kann, die KV 2302 wäre bei einen so einfach gelagerten Fall wohl richtiger - sprich eine 0,3 - fache Gebühr nach dem Wert der NAchforderung wären hier 31,50 €.
Dazu dann die Auslagenpauschale in Höhe von 25 € zzgl. MWST
betrug diese 1148 € ?
Die Anwaltseinschaltung kann nicht beanstandet werden - man sollte dem WEG Verwalter allerdings die Hammelbeine langziehen, das ist eigentlich erst einmal sein Job zu mahnen
ich würde über einen Verwalterwechsel nachsdenken
Ja die Nachzahlung beträgt 1448 € ohne die Anwaltsgebühren.
Meine Oma hatte wohl Heizung auf 5 und Fenster auf allerdings einige Posten kommen mir komisch vor und werde ich mal prüfen lassen. In dem Haus wohnen nur Rentner.
Ergebnis 1 bis 19 von 19
Thema: Berechnung Anwaltsgebühren
Baum-Darstellung
-
05.11.2008, 10:19 #4
Sie haben Probleme mit ihrer Frau oder ihrem Geschäftspartner?
Call 555-walonskie-01
Sauber, diskret
Ähnliche Themen
-
Berechnung des umbauten Raumes nach DIN 277
Von gmt im Forum Off TopicAntworten: 13Letzter Beitrag: 07.01.2010, 18:05 -
Berechnung Weihnachtsgeld
Von Kiki Lamour im Forum Off TopicAntworten: 15Letzter Beitrag: 23.11.2006, 20:38 -
HILFE ...Forward Berechnung
Von Bödi im Forum Off TopicAntworten: 8Letzter Beitrag: 10.02.2005, 19:13
Lesezeichen