Meine Oma hat von ihrer Wohnungsverwaltung eine Nachzahlung bekommen. Durch einen längeren Krankenhaus Aufenthalt ist eine nette Aufforderung der Wohnungsverwaltung zur Nachzahlung der Betriebskosten nicht nachgekommen worden. Ohne eine weitere Mahnung oder ähnliches ist gestern ein Brief von einem Anwalt bekommen mit einer Zahlungsaufforderung. Finde die Gebühren allerdings für einen einfachen Brief irgendwie zu hoch.
Gegenstandswert 1448 €
1,3 Geschäftsgebühr VV RVG Nr. 2300 136,50€
Entgelt für Post (pauschal) VV RVG Nr. 7002 25,00€
19% 29,74€
Endsumme 186,24€
Ist diese Berechnung so in Ordnung?
Ärgerlich ist das ich den fälligen Betrag 1 Tag vorher für meine Oma überwiesen habe. Ist das so in Ordnung ohne eine Mahnung einen Anwalt einzuschalten?
Ergebnis 1 bis 19 von 19
Thema: Berechnung Anwaltsgebühren
Baum-Darstellung
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05.11.2008, 09:54 #1
Berechnung Anwaltsgebühren
Sie haben Probleme mit ihrer Frau oder ihrem Geschäftspartner?
Call 555-walonskie-01
Sauber, diskret
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