#1061 u. 1063 sind für mich die Schlüsselpostings.
Es stimmt, ich hatte meine Kolbenfüller in der Papeterie auch mit der Eintauchtechnik ausprobiert.
Aber es gilt wohl: Unwissenheit schütz vor Strafe nicht.
Dass der Händler es hätte besser machen können stimmt zwar, allerdings ist freundlicher Service wohl nicht einklagbar...