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  1. #1
    Double-Red Avatar von kurvenfeger
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    Ausrufezeichen An die Steuerexperten: Umzug absetzen

    Hallo zusammen,

    ich drücke mich um die längst fällige Lohnsteuererklärung, da noch ein paar Fragen offen sind, vielleicht könnt ihr mir weiterhelfen.

    Meine Frau ist Lehrerin und hat vor nun 3 Jahren eine Stelle in einem kleinen oberbayrischen Städtchen angenommen. Von unserem damaligen Wohnsitz bedeutete dies für sie einfach 30-40 Minuten Fahrtzeit, für mich etwa 25 Minuten in die entgegengesetzte Richtung. Da meine Frau die Strecke teilw. doppelt täglich fahren musste (Elternabend, Lehrerkonferenz, etc.), war ihr das recht lästig.

    Nun haben wir uns in besagtem oberbayrischen Städtchen ein Haus gekauft. Der Umzug war recht teuer und daher stellt sich die Frage, ob dieser Umzug absetzbar ist, da (einseitig) berufl. bedingt.

    Ich wohne nun natürlich deutlich weiter von meinem Arbeitsplatz weg und kassiere auch noch Pendlerpauschale, also bei mir eher nachteilig.

    Wer weiß Rat?

    Danke!!!
    Aloha,
    Can
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    GN

  2. #2
    Steve McQueen Avatar von AndreasL
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    Laienmeinung: Die Fahrzeit muss sich erheblich verkürzen; ab einer Stunde pro Tag ist davon auszugehen.

  3. #3
    Mil-Sub Avatar von Insoman
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    Zauberwort: haushaltsnahe Dienstleistung, der Umzug ist voll steuerlich absetzbar, Voraussetzung: Ihr habt das Geld überwiesen und könnt neben der Rechnung auch den Kontoauszug mit entsprechneder Buchung vorweisen
    Gruß
    Stefan


    Im Knast bringt es nichts, mit dem Rücken zur Wand zu liegen, wenn man mit offenem Mund schläft

  4. #4
    Mil-Sub Avatar von Insoman
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    Gruß
    Stefan


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  5. #5
    Double-Red Avatar von kurvenfeger
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    AndreasL: 2 o. 4 x 30-40 Minuten >= 1 Std.

    Insoman: haben wir getan, Betrag wurde überwiesen, bis auf die Anzahlung von 1000 EUR

    Wäre nur meine Frau umgezogen, dann hätte ich keine Hemmungen, aber wir sind ja gemeinsam veranlagt und für mich gilt die Bedingung der Verkürzung der Fahrtzeit eben nicht. Oder muss ich das für uns beide in Summe rechnen? Oder nur den halben Betrag ansetzen?

    Oder halt einfach mal probieren???
    Aloha,
    Can
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    GN

  6. #6
    Mil-Sub Avatar von Insoman
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    schildere Deinem Sachbearbeiter beim FA mal den Fall und frage ihn doch einfach, ob die das als Werbekosten akzeptieren, wenn nicht führt Ihr das halt als haushaltsnahe Dienstleistung an - Versuch macht klug



    mach dich frei von der Fahrzeitverkürzung, die haushaltsnahe Dienstleistung ist m.E. unabhängig hiervon zuu sehen
    Gruß
    Stefan


    Im Knast bringt es nichts, mit dem Rücken zur Wand zu liegen, wenn man mit offenem Mund schläft

  7. #7
    Double-Red Avatar von kurvenfeger
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    Ja, das werde ich mal tun. Die waren bisher sehr freundlich und geduldig mit uns

    Danke für die Tipps!

    Edit: Was genau ist denn eine "haushaltsnahe Dienstleistung"?
    Aloha,
    Can
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    GN

  8. #8
    Mil-Sub Avatar von Insoman
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    Gruß
    Stefan


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  9. #9
    Double-Red Avatar von kurvenfeger
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    Aah!

    Danke!
    Aloha,
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    GN

  10. #10
    GMT-Master
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    Sorry aber so einfach ist das nicht. Während die haushaltsnahe Dienstleistung begrenzt ist auf max. 600 Euro (aber direkt von der Steuerschuld) ist der Werbungskostenabzug bis auf unangemessene Kosten zunächst mal unbegrenzt.

    Verursacht der Umzug z.B. Kosten i.H.v. 3.000 Euro kann der Abzug als WK eine Ersparnis von bis zu 1.300 ergeben während die haushaltsnahe Dienstleistung wie angegeben nur 600 Euro bringt.

    Also lieber erst mal prüfen bevor man es an der falschen Stelle absetzt. Leider lassen sich beide Methoden nicht parallel anwenden.

  11. #11
    PREMIUM MEMBER Avatar von Treo
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    Als Werbungskosten sind deine tatsächlich angefallenen Kosten leider nicht relevant. Es gibt da pauschalen, welche angesetzt werden. Kommt darauf an wie viele Personen. Also du und deine Frau noch Kinder?

    Kann dir dann den Betrag raus suchen.

    Den Rest würde ich dann als haushaltsnahe Dienstleistung in Anspruch nehmen.
    Lieben Gruß René

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