Interessante Frage. Google scheint eine Menge Treffer zu dem Thema zu bieten. Schwer zu sagen, inwieweit die Antworten dort juristisch korrekt sind.

Was immer wieder als Mindestanforderung an den SChuldschein genannten wird ist Folgendes:

- Gläubiger und Schuldner müssen benannt sein, am besten auch mit Adresse und Geburtsdatum;

- Darlehenshöhe, Rückzahlungsvereinbarung, Laufzeit;

- eventuell Zinsvereinbarung, soweit vereinbart;

- auf jeden Fall Datum und (handschriftliche!) Unterschrift von beiden.



Ein Notar ist beim Thema Schuldschein der richtige Ansprechpartner.