moin, moin
soweit ich informiert bin ändert sich für den mieter erst einmal nichts. der käufer kauft die wohnung mit dir als mieter und dem dazugehörigen mietvertrag.
er kann den mietvertrag nur bei eigenbedarf kündigen und den muß er (soweit ich weiß) erst einmal nachweisen.
vermietete immobilien sind in der regel günstiger zu erwerben als freie, weil es nicht so einfach ist einen mieter aus der wohnung zu bekommen.
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Thema: Vermieterwechsel
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29.07.2008, 20:11 #1
Vermieterwechsel
Moin,
ich habe als Laie mal einige Fragen. Beruflich hat es mich Anfang 07 nach Düsseldorf verschlagen, wo ich (wir) dann ab August 07 unsere Traumwohnung in Ludenberg gefunden haben. Der Makler hat Provision kassiert und damals schon was von einer älteren Vermieterin gefaselt. Die Monate gingen ins Land und ich blieb mit dem Makler in Kontakt. Von dem habe ich dann erfahren, dass die ältere Dame mit der Wohnung überfordert sei und an einen Verkauf denkt (vor uns stand sie 3 Jahre leer).
Er versicherte uns dann, die Wohnung nur Interessenten anzubieten, die sie weitermeitermieten. Naja, bis dann heute das Telefon klingelte und man uns um einen Besichtungstermin am Mittwoch bat. Auf die Frage, ob die Interessenten planen einzuziehen, gab es vom _Angestellten_ des Maklers ein "evtl.". Obwohl die Wohnung recht günstig zu haben ist, kommt ein Kauf nicht in Frage, da ich nicht weiß, wie lange ich in Ddorf bleibe und keine Lust habe, mich um in verschiedenen Städten verstreute Immobilien zu kümmern. Hatte da schon genug nervige Mieter-Erlebnisse...
Nun meine Frage. Sollte das morgen fix von statten gehen und die Interessenten zu schlagen, wie lange haben wir dann Zeit bis wir raus müssen? Grundbucheinträge etc. dauern ja auch etwas. Und wenn sie weitervermieten, bleibt der alte Mietvertrag bestehen?
Vielen Dank für Eure Hilfe
Gruß Eike
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29.07.2008, 20:40 #2
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RE: Vermieterwechsel
Audiatur et altera pars
gruß romex
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29.07.2008, 20:55 #3
Dank Dir erstmal. Das heißt dann aber auch, dass der neue Vermieter sofort Eigenbedarf anmelden kann und wir in 3 Monaten raus müssten, oder? + halt die Zeit, die Grundbucheintrag etc. dauern.
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29.07.2008, 21:07 #4
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Hallo!
Grundsätzlich gilt: "Kauf bricht keine Miete". Dies bedeutet, dass - wie schon zuvor richtig angemerkt - der Erwerber das Objekt mit Deinem Mietvertrag erwirbt, bzw. erworben hat. Alle weiteren Regelungen wie Kündigungsfristen sind entweder die gesetzlichen, oder individuell in Deinem Mietvertrag geregelt. So ganz ohne Hürden ist die Eigenbedarfskündigung nicht...
Es ist im Übrigen nicht der Eintrag des Eigentums im Grundbuch relevant (für die Handlungsfähigkeit des neuen Besitzers), sondern idR der sogenannte Nutzen-/Lastenwechsel, der zumeist mit einem festen Termin im KV festgelegt ist, der auch den Zahlungstermin ist.vg fred
* 1600 * 14060M * 16600 * 16014 *
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29.07.2008, 21:19 #5
Der Eigentümerwechsel spielt letztlich allenfalls dann für Dich eine Rolle, wenn der neue Eigentümer Eigennutzung anmeldet. Er muss sie glaubhaft machen - und für Dich gelten die gesetzlichen oder vereinbarten Fristen.
77 Grüße!
Gerhard
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30.07.2008, 08:56 #6
Wie schon oben mehrmals erwähnt bleibt dein jetziger Mietvertrag gültig und kann nur durch eine Kündigung des neuen Vermieters gekündigt werden, wenn dieser Eigenbedarf anmeldet und die Wohnung auch selber nutzten wird.
Bei solchen Fällen haben die Mieter mehr Rechte als der Vermieter. Der Vermieter muss die gesetzlichen Kündigungsfristen einhalten die in deinem Vertrag geregelt sein sollten und ausserdem muss der Vermieter seine Eigenbedarfsanmeldung darlegen und beweisen. Also wäre es für dich ratsam in so einem Fall einen Anwalt mit einzuschalten.
Für dich gibt es evtl. auch Sonderregelungen, die es möglich machen in der Wohnung wohnen zu bleiben.
Studiert noch jemand bei euch in der Familie? Oder ist deine Frau schwanger, dann könntet ihr einen Härtefall geltend machen und evtl. länger wohnen bleiben als die gesetzliche Kündigungsfrist.
Rede mit dem neuen Vermieter wie er sich das "neue" miteinander vorstellt? Vielleicht will er nur eine Immobilie fürs Alter.
Gruß MarcGruß Marc
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30.07.2008, 13:00 #7
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Stehe vor einem ähnlich Fall, jedoch auf anderer Seite und wäre um einen Ratschlag dankbar.
Ich bewohne derzeit eine Mietwohnung, habe jedoch von meinem kürzlich verstorbenen Großvater eine Wohnung geerbt, die ich gerne beziehen möchte. Die Wohnung ist seit Februar 2005 ununterbrochen an die selbe Person vermietet.
Die geerbte Wohnung würde mir jeden Tag 13km Arbeitsweg einsparen, hätte dazu die für mich wichtige Garage und ist darüber hinaus 28m² größer, als meine jetzige gemietete Wohnung. Die derzeitigen Mieteinnahmen decken ziemlich genau 1:1 die Mietausgaben für meine jetzige Wohnung. Dazu ist es die Wohnung, in der mein Großvater lebte, als ich noch ein Kind war - die guten Erinnerungen an diese Zeit sind natürlich auch noch emotionaler Anreiz.
Ansonsten besitze ich kein Wohneigentum.
Kann ich bei sowas schlüssig Eigenbedarf belegen? Oder brauch ichs gar nicht erst versuchen, schliesslich habe ich ja ein Dach über dem Kopf, an dem ich in den letzten Jahren auch nichts auszusetzen hatte?!?
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30.07.2008, 13:02 #8
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chefsook
bin der Meinung, du kannst Eigenbedarf geltend machen.
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30.07.2008, 13:16 #9
Kann man nicht immer Eigenbedarf geltend machen wenn man die Wohnung auch wirklich dann bewohnt oder ist man als Vermieter enteignet?
Gruss Wolfgang
_______________________________________________
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30.07.2008, 13:35 #10
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Ich sehe es halt schon kommen, dass bei einem Streit - nach dem es im Moment leider aussieht bzw. der mir vom Mieter angekündigt wurde, als ich ihn persönlich eingeweiht habe, dass ich vor habe, die Wohnung selbst zu nutzen - die Gegenseite das Argument bringt, dass mir der Umzug nicht mal einen Kostenvorteil bringt...
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30.07.2008, 13:39 #11
Ich würde mal die Kündigung wg Eigenbedarf aussprechen (auf die Fristen achten
) und dann ganz gelassen abwarten bzw. ggf klagen...
...und dann und erst dann...wenn der Gegenseite die Eier auf Kniekehlenniveau hängen...mit ein paar Scheinchen winken aum die Sache zu beenden...Martin
Everything!
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30.07.2008, 13:47 #12
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Original von Mawal
Ich würde mal die Kündigung wg Eigenbedarf aussprechen (auf die Fristen achten) und dann ganz gelassen abwarten bzw. ggf klagen...
...und dann und erst dann...wenn der Gegenseite die Eier auf Kniekehlenniveau hängen...mit ein paar Scheinchen winken aum die Sache zu beenden...Gruß
Jan
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30.07.2008, 17:52 #13Original von Chefcook
Stehe vor einem ähnlich Fall, jedoch auf anderer Seite und wäre um einen Ratschlag dankbar.
Ich bewohne derzeit eine Mietwohnung, habe jedoch von meinem kürzlich verstorbenen Großvater eine Wohnung geerbt, die ich gerne beziehen möchte. Die Wohnung ist seit Februar 2005 ununterbrochen an die selbe Person vermietet.
Die geerbte Wohnung würde mir jeden Tag 13km Arbeitsweg einsparen, hätte dazu die für mich wichtige Garage und ist darüber hinaus 28m² größer, als meine jetzige gemietete Wohnung. Die derzeitigen Mieteinnahmen decken ziemlich genau 1:1 die Mietausgaben für meine jetzige Wohnung. Dazu ist es die Wohnung, in der mein Großvater lebte, als ich noch ein Kind war - die guten Erinnerungen an diese Zeit sind natürlich auch noch emotionaler Anreiz.
Ansonsten besitze ich kein Wohneigentum.
Kann ich bei sowas schlüssig Eigenbedarf belegen? Oder brauch ichs gar nicht erst versuchen, schliesslich habe ich ja ein Dach über dem Kopf, an dem ich in den letzten Jahren auch nichts auszusetzen hatte?!?
Lies dir den Mietvertrag genau durch, und achte auf die gesetzlichen Kündigungsfristen. Sollten andere im Mietvertrag festgehalten sein, können diese nichtig sein. Such nochmal das Gespräch mit deinem Mieter und sag ihm, das es für dich keine andere Wahl gibt. Auch wenn sich die Mietkosten und Einnahmen decken musst du diese mit versteuern. Und eine Miete sparst du dir dabei für ein paar weitere krönchen *g.
Gruß MarcGruß Marc
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30.07.2008, 19:16 #14ehemaliges mitgliedGastOriginal von fred_28201
... So ganz ohne Hürden ist die Eigenbedarfskündigung nicht...
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30.07.2008, 19:42 #15
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Original von Baumschubser
Original von Mawal
Ich würde mal die Kündigung wg Eigenbedarf aussprechen (auf die Fristen achten) und dann ganz gelassen abwarten bzw. ggf klagen...
...und dann und erst dann...wenn der Gegenseite die Eier auf Kniekehlenniveau hängen...mit ein paar Scheinchen winken aum die Sache zu beenden...
Wer eine vermietete Wohnung kauft, und selber einziehen will, der ist dumm. Aber einige wollen sich ja Ärger kaufen.Gruss Mike
116710
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30.07.2008, 19:44 #16
Würde dem neuen Besitzer keine Steine in den Weg legen - wieso auch. Klar ist die Bude schön und sicher kostet ein erneuter Umzug wieder 5 Scheine, aber ich würde von meinen Mietern so ein Verhalten nicht wollen und begebe mich ebenfalls nicht auf dieses RTL2-Gehabe.
danke für Eure Tipps. Ich harre mal der Dinge und halte nebenher die Augen auf, bedauerlicheweise gibt es in Düsseldorf Unmengen an echten Löchern, die einem angeboten werden
PS: Bin 32, kein Kind, kein Studium nur die Verlobte im Haus
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31.07.2008, 06:21 #17ehemaliges mitgliedGastOriginal von golf123
da würde ich auch nur gegen Geld ausziehen.
Wer eine vermietete Wohnung kauft, und selber einziehen will, der ist dumm. Aber einige wollen sich ja Ärger kaufen.
Du hast aber auch vergessen "Hier" zu schreien, als Gott die Intelligenz verteilt hat. Anders kann ich mir diese Äußerung nicht erklären.
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31.07.2008, 09:23 #18Original von KEB63
Original von golf123
da würde ich auch nur gegen Geld ausziehen.
Wer eine vermietete Wohnung kauft, und selber einziehen will, der ist dumm. Aber einige wollen sich ja Ärger kaufen.
Du hast aber auch vergessen "Hier" zu schreien, als Gott die Intelligenz verteilt hat. Anders kann ich mir diese Äußerung nicht erklären.
Gruß MarcGruß Marc
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31.07.2008, 09:33 #19
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Mann, bin ich dumm, dass ich ne Wohnung geerbt habe...
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31.07.2008, 09:34 #20
*lol* Wohnungsthreads entwickeln langsam die selbe Herzlichkeit wie Autothreads
Beste Grüße, Tobias
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