Seite 2 von 4 ErsteErste 1234 LetzteLetzte
Ergebnis 21 bis 40 von 67
  1. #21
    PREMIUM MEMBER
    Registriert seit
    27.02.2008
    Ort
    Room 641A, 611 Folsom Street, San Francisco, CA 94107
    Beiträge
    9.309
    Solange es noch so albern ist, dass ich mit Ironie antworte...

  2. #22
    Steve McQueen Avatar von paddy
    Registriert seit
    24.06.2004
    Ort
    Glanum
    Beiträge
    24.666
    Original von eike
    Würde dem neuen Besitzer keine Steine in den Weg legen - wieso auch. Klar ist die Bude schön und sicher kostet ein erneuter Umzug wieder 5 Scheine, aber ich würde von meinen Mietern so ein Verhalten nicht wollen und begebe mich ebenfalls nicht auf dieses RTL2-Gehabe...
    Das ist mal ne Ansage! Gute Einstellung.


    Ansonsten ist es immer wieder erstaunlich was für eine Bandbreite von sinnfreiem Geblubber bis hin zu gefährlichem Halbwissen hier zu Fachthemen abgelassen wird ...
    Ciao

    Andere lassen auch nur mit Wasser kochen.

  3. #23
    GODFATHER Avatar von Mawal
    Registriert seit
    24.12.2004
    Beiträge
    20.100
    Blog-Einträge
    27
    Original von KEB63
    Original von fred_28201
    ... So ganz ohne Hürden ist die Eigenbedarfskündigung nicht...
    Wenn der neue Eigentümer selbst in die Wohnung will, hat er bei einer Eigenbedarfskündigung überhaupt keine rechtlichen Probleme. Da gibt es keine Hürden.

    LOL...Bub, wenn man keine Ahnung hat....


    ...die rechtlich saubere -sprich gerichtsfeste- Begründung des Eigenbedarfs ist keinesfalls trivial...
    Martin

    Everything!

  4. #24
    Steve McQueen Avatar von paddy
    Registriert seit
    24.06.2004
    Ort
    Glanum
    Beiträge
    24.666
    Auch ein Grund warum gute Anwälte immer ihr Auskommen haben werde.
    Ciao

    Andere lassen auch nur mit Wasser kochen.

  5. #25
    Endgegner Avatar von Donluigi
    Registriert seit
    11.05.2005
    Ort
    Dorfi
    Beiträge
    47.844
    Blog-Einträge
    47
    Bub
    Beste Grüße, Tobias

    Orange Banane Apfel

  6. #26
    Gesperrter User
    Registriert seit
    18.10.2004
    Beiträge
    2.439
    Aus meiner Erfahrung kann ich nur zu diesem Thema beisteuern:


    1. vermietete Wohnungen sind am derzeitigen Immobilienmarkt fast bis
    völlig nicht zu verkaufen.
    2. Man kann zwar Eigenbadarf versuchen geltend zu machen, nur der
    Weg bis die Wohnung dann (evtl.) frei wird, kann sehr lang und
    steinig sein.

    So, das war´s.

  7. #27
    Freccione Avatar von time4web
    Registriert seit
    24.11.2005
    Beiträge
    6.046
    gibt es einen unterschied zwischen wohnung und haus?

    bei mir ist es so, dass wir schon seit etlichen jahren ein haus zur miete bewohnen.
    der eigentümer möchte das jetzt jedoch verkaufen.
    für uns ist es nicht interessant, wir wollen demnächst mit unserem hausbau beginnen.
    das problem ist, dass ich wohl mind. noch ein jahr brauchen werde, bis das haus fertig ist und in der zeit auch nicht mehr unbedingt umziehen und mir für das eine jahr noch ein weiteres mietshaus suchen will.

    wie stehen die chancen, wenn das haus verkauft ist, dass ich da noch n jahr wohnen kann
    Vielen Dank
    Jörg

    Teenager in depressive Stimmung zu versetzen, ist wie Fische aus einem Faß zu angeln - (c) Bart Simpson

  8. #28
    Endgegner Avatar von Donluigi
    Registriert seit
    11.05.2005
    Ort
    Dorfi
    Beiträge
    47.844
    Blog-Einträge
    47
    Naja, lies doch mal den Thread genau durch. Dann erfährst du a) daß deine Chancen nicht schlecht stehen und b) erkennst du, wem du wohl am besten ne PN schickst, um ne fundierte Antwort zu bekommen
    Beste Grüße, Tobias

    Orange Banane Apfel

  9. #29
    Yacht-Master
    Registriert seit
    27.06.2007
    Beiträge
    1.970
    Original von KEB63
    Original von golf123
    da würde ich auch nur gegen Geld ausziehen.
    Wer eine vermietete Wohnung kauft, und selber einziehen will, der ist dumm. Aber einige wollen sich ja Ärger kaufen.

    Du hast aber auch vergessen "Hier" zu schreien, als Gott die Intelligenz verteilt hat. Anders kann ich mir diese Äußerung nicht erklären.
    genau, ich bin blöd, aber glücklich .
    Gruss Mike

    116710

  10. #30
    Freccione Avatar von time4web
    Registriert seit
    24.11.2005
    Beiträge
    6.046
    Original von Donluigi
    Naja, lies doch mal den Thread genau durch. Dann erfährst du a) daß deine Chancen nicht schlecht stehen und b) erkennst du, wem du wohl am besten ne PN schickst, um ne fundierte Antwort zu bekommen
    schon mal gut zu wissen
    noch ist es ja nicht akut.
    wir haben einen guten draht zum eigentümer und noch ist die bude ja auch noch nicht verkauft
    Vielen Dank
    Jörg

    Teenager in depressive Stimmung zu versetzen, ist wie Fische aus einem Faß zu angeln - (c) Bart Simpson

  11. #31
    GODFATHER Avatar von Mawal
    Registriert seit
    24.12.2004
    Beiträge
    20.100
    Blog-Einträge
    27
    Original von time4web
    ....

    wie stehen die chancen, wenn das haus verkauft ist, dass ich da noch n jahr wohnen kann

    das ist easy...

    100% = 3 Monate Kündigungsfrist + 3 Monate für den Hausverkauf...+6 Monate Kündigungsanfechtung und auf die Eröffnung des Verfahrens warten...
    Martin

    Everything!

  12. #32
    Freccione Avatar von time4web
    Registriert seit
    24.11.2005
    Beiträge
    6.046
    hört sich gut an, vielen dank
    Vielen Dank
    Jörg

    Teenager in depressive Stimmung zu versetzen, ist wie Fische aus einem Faß zu angeln - (c) Bart Simpson

  13. #33
    Mil-Sub Avatar von jagdriver
    Registriert seit
    28.04.2006
    Beiträge
    15.164
    Original von Mawal
    Original von time4web
    ....

    wie stehen die chancen, wenn das haus verkauft ist, dass ich da noch n jahr wohnen kann

    das ist easy...

    100% = 3 Monate Kündigungsfrist + 3 Monate für den Hausverkauf...+6 Monate Kündigungsanfechtung und auf die Eröffnung des Verfahrens warten...
    Würde eher + 6 Monate Hausverkauf ansetzen....

    Noch nebenbei...vermietete ungekündigte Immobilien sind am Markt
    nicht unbedingt der Bringer (Ausnahme Wohn-Geschäftshäuser)!

    Gruß
    Robby
    "Wenn deine Abwesenheit sie nicht interessiert, dann hat deine Anwesenheit niemals etwas bedeutet!"

  14. #34
    ehemaliges mitglied
    Gast
    Original von Mawal
    Original von KEB63
    Original von fred_28201
    ... So ganz ohne Hürden ist die Eigenbedarfskündigung nicht...
    Wenn der neue Eigentümer selbst in die Wohnung will, hat er bei einer Eigenbedarfskündigung überhaupt keine rechtlichen Probleme. Da gibt es keine Hürden.

    LOL...Bub, wenn man keine Ahnung hat....


    ...
    .. dann schweig auch bitte. Hochtrabende Sprüche kannst Du oft klopfen, das ist mir schon aufgefallen.

    Im Gegensatz zu Dir habe ich in den letzten 3 Jahren 5x mit solchen und ähnlichen Fällen zu tun gehabt.

  15. #35
    PREMIUM MEMBER Avatar von eimsbush
    Registriert seit
    18.08.2007
    Beiträge
    2.276
    Themenstarter
    Ich nochmal. Wenn ich bis zum 3.8. kündige, endet das Mietverhältnis dann am letzten Oktobertag oder am 3.11.?
    Und da der 3.8. diese Woche Sonntag ist, wie läuft das dann? Müsste ich spätestens morge per Einschreiben/Rückschein kündigen oder wann?

    Danke
    tutto passa
    Eike
    -> Instagram

  16. #36
    Milgauss
    Registriert seit
    18.05.2007
    Beiträge
    202
    in der regel kannst du nur zum monatsende kündigen. wenn du am 03.08. kündigst, läuft dein mietvertrag bis zum 30.11.
    Audiatur et altera pars

    gruß romex

  17. #37
    GODFATHER Avatar von Mawal
    Registriert seit
    24.12.2004
    Beiträge
    20.100
    Blog-Einträge
    27
    Original von romex
    in der regel kannst du nur zum monatsende kündigen. wenn du am 03.08. kündigst, läuft dein mietvertrag bis zum 30.11.
    das stimmt leider nicht...


    die gesetzliche Kündigungsfrist erlaubt eine Kündigung bis zum dritten Werktag des ersten Monats der drei Monate...


    entscheidend für das Datum ist (im Zweifelsfall nachzuweisende) Zugang beim Empfänger der Kündigung....
    Martin

    Everything!

  18. #38
    PREMIUM MEMBER Avatar von mob
    Registriert seit
    05.03.2007
    Beiträge
    932
    Original von Mawal
    Original von romex
    in der regel kannst du nur zum monatsende kündigen. wenn du am 03.08. kündigst, läuft dein mietvertrag bis zum 30.11.
    das stimmt leider nicht...


    die gesetzliche Kündigungsfrist erlaubt eine Kündigung bis zum dritten Werktag des ersten Monats der drei Monate...


    entscheidend für das Datum ist (im Zweifelsfall nachzuweisende) Zugang beim Empfänger der Kündigung....
    Korrekt heisst es:
    spätestens am dritten Werktag eines Kalendermonats für den Ablauf des übernächsten Monats.
    Der Samstag ist ein Werktag!!!

    konkret bei dir:
    Der Vermieter muss die Kündigung spätestens am 4.8. erhalten (1.Fr, 2.sa, sonntag kein Werktag,4. Montag) haben, damit du bis zum 31. Okt ausziehen kannst.
    Das wird jetzt schon ein knappes ding, aber per Einschreiben mit Rückschein solltest du immer kündigen, damit du im Falle eines Falles was in der Hand hast. Du bist nämlich in der Beweispflicht. Ich weiss garnicht, was es noch alles für verfahren der Briefübergabe gibt, glaube aber Persönlich mit Unterschrift gibt es auch. (Je weniger du dich mit deinem Vermieter verstehst um so sicherer würde ich es machen.

    Gruß Marc
    Gruß Marc

  19. #39
    Steve McQueen Avatar von paddy
    Registriert seit
    24.06.2004
    Ort
    Glanum
    Beiträge
    24.666
    Ein Einschreiben mit Rückschein nutzt dir gar nix wenn der Empfänger vom Zusteller nicht angetroffen wird (*).

    Original von KEB63
    Original von Mawal
    Original von KEB63
    Original von fred_28201
    ... So ganz ohne Hürden ist die Eigenbedarfskündigung nicht...
    Wenn der neue Eigentümer selbst in die Wohnung will, hat er bei einer Eigenbedarfskündigung überhaupt keine rechtlichen Probleme. Da gibt es keine Hürden.
    LOL...Bub, wenn man keine Ahnung hat....
    ...
    .. dann schweig auch bitte. Hochtrabende Sprüche kannst Du oft klopfen, das ist mir schon aufgefallen.
    Im Gegensatz zu Dir habe ich in den letzten 3 Jahren 5x mit solchen und ähnlichen Fällen zu tun gehabt.
    Totzdem ist das was du hier ablässt schlicht und einfach falsch.

    Falls du Anwalt bist und solche grob fahrlässig verallgemeinernden Aussagen auch gegenüber Mandaten triffst herzlichen Glückwunsch, das sind tickende Zeitbomben und du hast hoffentlich eine gute Beraterhaftpflicht.

    Denn diesem Satz von Ulrich...

    Original von Mawal...die rechtlich saubere -sprich gerichtsfeste- Begründung des Eigenbedarfs ist keinesfalls trivial...
    ... gibt es zu dem Thema nichts hinzuzufügen.

    Hier mal ein paar der deiner fachmännischen Einschätzung nach nicht vorhandenen Hürden:

    - Wurde die Erklärung schriftlich und eindeutig begründet ?
    - Wurde/n die Person/en für die der Eigenbedarf geltend gemacht wird genau bezeichnet?
    - Wurde der Sachverhalt genau und nachvollziehbar dargelegt?
    - Wurde bei einer Umwandlung in Wohnungseigentum die gesetzliche Sperrfrist eingehalten?
    - Wurde die Kündigung fristgerecht zugestellt? ((*)Anm.: Bei solchen und ähnlichen Fällen empfiehlt sich immer die Zustellung durch einen Boten der Kenntnis des Inhalts hat und diesen, sowie den Zeitpunkt der Zustellung im Zweifel bezeugen kann)
    - Gibt es im Haus möglicherweise eine vergleichbare Wohnung?
    - Ist der Eigenbedarf angemessen (die 5-Zi.-Wohnung für das studierende Töchterchen frei zu bekommen könnte kristisch werden)
    - etc., etc. ...

    Für den Anfang hilft vielleicht auch schon mal die Lektüre der §§ 573 und 574 BGB...
    Ciao

    Andere lassen auch nur mit Wasser kochen.

  20. #40
    Deepsea
    Registriert seit
    20.10.2006
    Beiträge
    1.277
    Was man hier so alles liest .....ist wie bei dem kürzlich diskutiertem Schadensfall mit dem Auto! Ab zum Anwalt und gut, der sollte das schon können, oder macht ihr auch eine Wurzelbehandlung bei Euch selbst!
    Servus,
    Andi

    Valdez: "......oder 100$ zahlen!"

Lesezeichen

Lesezeichen

Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein
  •