Kann es sein, dass der Besitzer einer Uhr die ausserhalb der EU erworben und korrekt eingeführt wurde, zu der der Besitzer aber weder Kaufbeleg noch Steuerbescheide vorlegen kann (weil es sich bspw. um ein Geschenk handelte), diese Uhr bei einem Grenzübertritt erneut anmelden und versteuen muss?

a. woher soll der zoll wissen das die uhr ausserhalb der eu gekauft wurde ??

b.wenn korrekt eingeführt sind unterlagen vorhanden(egal ob geschenk oder nicht ....)

c.wenn du zugibst nicht eu und keine belege beibringen kannst musst du versteuern .....


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ansonsten auf der nächsten dienststelle des zoll anrufen.