Hallo Zusammen,

neulich kam auf Pro7 ein Bericht über den deutschen Zoll. Ich fand das recht interessant, insbesondere da dort ein Iraner seinen gebrauchten Anzug verzollen musste ????. Meine Frage hierzu: Kann es sein, dass der Besitzer einer Uhr die ausserhalb der EU erworben und korrekt eingeführt wurde, zu der der Besitzer aber weder Kaufbeleg noch Steuerbescheide vorlegen kann (weil es sich bspw. um ein Geschenk handelte), diese Uhr bei einem Grenzübertritt erneut anmelden und versteuen muss? Also im Klartext muss ich zu Geschenken immer die notwendigen Papiere einfordern um einer möglichen Zollstrafe zu entgehen?

Bin mal gespannt auf Erfahrungen, insbesondere ob Storys bekannt sind wo wertvolle Uhren beim Zoll eingehalten wurden und Verfahren eröffnet.

Grüße
M