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  1. #1
    Freccione Avatar von gmt
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    Berechnung des umbauten Raumes nach DIN 277

    hi jungs,

    wie wird das berechnet, eher einfach oder ist das ne komplexe sache??
    will ne etw kaufen und brauch die berechnung...


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    911 Grüße Sascha

  2. #2
    Freccione Avatar von blarch
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    http://www.glossar.de/glossar/1frame...r/z_din277.htm

    eigentlich keine komplizierte Sache.
    Gruss Wolfgang
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  3. #3
    Freccione Avatar von gmt
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    Original von blarch
    Hier kannst Du alles wissenswerte nachlesen

    http://www.glossar.de/glossar/1frame...r/z_din277.htm

    eigentlich keine komplizierte Sache.
    für einen der da keine ahnung von hat schon


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  4. #4
    Freccione Avatar von blarch
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    ... aber der Link hat Dir doch weitergeholfen ... oder?
    Gruss Wolfgang
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  5. #5
    Freccione Avatar von gmt
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    ein bischen, den hatte ich auch schon gefunden


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  6. #6
    Freccione Avatar von blarch
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    Und was ist dir noch unklar?
    Gruss Wolfgang
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  7. #7
    Freccione Avatar von gmt
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    muss der ganze körper ausgerechnet werden,oder nur die wohnung die ich kaufen will


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  8. #8
    Freccione Avatar von blarch
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    Kommt darauf an wer die Daten benötigt und wofür er sie braucht
    Gruss Wolfgang
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  9. #9
    Freccione Avatar von gmt
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    die bank und die, die öffentliche mittel bewilligen...

    bei einigen finanztypen findet man sowas hier

    http://www.baufi24.de/includes/docum...auter_Raum.pdf


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  10. #10
    Freccione Avatar von blarch
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    Der Verwalter oder das Bauamt dürften nur die Berechnung von der Gesamtüberbauung haben ... hier würde ich aber mal schätzen, dass "nur" die Berechnung für die einzelne Wohnung gefragt ist.
    Gruss Wolfgang
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  11. #11
    Wofür brauchst Du bei einer Etagenwohnung den umbauten Raum? - Im Prinzip einfach zu berechnen, geht über die Außenhülle, bei Balkonen und Loggien muss man etwas aufpassen, weil die nicht 1:1 gerechnet werden. Bei Räumen die Außenmaße nehmen, und von Oberkante Fertigfußboden bis Oberkante Fertigfußboden des nächsten Geschosses, fertig.
    77 Grüße!
    Gerhard

  12. #12
    Ich denke mal, das Bauamt darf die Unterlagen nicht rausgeben. Aber der Verkäufer müsste sowas ja haben, wenn es in den Bauakten ist. Allerdings, wie oben schon geschrieben, gibt's das nicht wohnungsweise, sondern meist nur fürs ganze Gebäude.
    77 Grüße!
    Gerhard

  13. #13
    Freccione Avatar von gmt
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    Themenstarter
    also reicht das formular dessen link ich oben gepostet habe?


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  14. #14
    Im Prinzip reicht das dann, wenn die Bank nicht mehr verlangt. Das ist eine vereinfachte Rechnung aus Wohnfläche x Faktor = Bruttorauminhalt BRI. Das ist natürlich eine ziemliche ungenaue Sache. Aber schnell und einfach.
    77 Grüße!
    Gerhard

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