Hallo R-L-X'ler,
folgendes Szenario: Meine Mutter soll von einer verstorbenen Großtante eine Erbschaft antreten. Von dieser Erbschaft sind insgesamt 16 Nachkommen betroffen. Man rät uns die Erbschaft von vorne herein auszuschlagen, da es scheinbar nur Schulden zu erben gibt.
Scheinbar sollen die Erben erst erfahren um was für ein Erbe es sich handelt, nachdem das Erbe rechtsverbindlich angenommen oder abgelehnt wurde. Ist dies so üblich in Deutschland? Ich kann mir das nicht vorstellen
Zu was soll ich meiner Mutter raten?
Danke & Viele Grüße
Wolnex
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Baum-Darstellung
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23.05.2012, 20:48 #1
Kann man etwas Unbekanntes erben? An die Rechtsexperten unter uns
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