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  1. #1
    Yacht-Master Avatar von giftmischer
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    Mietrecht - Beschädigtes Waschbecken

    Mal wieder eine Frage an die Rechtsexperten hier im Forum:

    Muss man bei Auszug aus einer Mietswohnung einen Sprung in einem Waschbecken....

    a) reparieren (falls sowas geht)?
    b) bezahlen (in Form eines neuen Waschbeckens)?
    c) nicht beachten, da es unter Abnutzung fällt?
    d) kann man so pauschal nicht sagen, bitte einen Anwalt fragen .

    Mietdauer betrug knapp 3 Jahre.

    Restlicher Zustand der Wohnung: 1a

    Danke für Eure Hilfe .
    Gruß,
    Peter.

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  2. #2
    E X P L O R E R Avatar von Passion
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    Da ich baurechtlich keine exakt Ahnung habe und es sich meines Wissens um ein nicht (!) reparables Objekt handelt würde ich sagen, es ist der Zustand herzustellen, welcher beim Einzug sich vorfand.
    Sprich Bezahlen eines glw. Waschbeckens plus Sanitärfirmakosten.
    Abnutzung ist das nicht, das passiert nur wenn man einen heißen topf (meine werteste hat das auch getan ) darauf stellt.
    Michael

    "If the world isn`t made for joy, it is made in vain" Shelton P. (Chavin de Huantar)

  3. #3
    Freccione Avatar von uhrenmaho
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    RE: Mietrecht - Beschädigtes Waschbecken

    Hallo Peter,

    wenn Du eine Haftpflicht-Versicherung hast ist es mit größter Wahrscheinlichkeit darin mitversichert (Mietsachschaden), daher einfach Deiner Versicherung melden.

    Auf jeden Fall bist Du verpflichtet, die Wohnung in dem Zustand zurück zu geben, wie Du sie erhalten hast.

    LG Manfred
    Ein Mann mit weißen Haaren ist wie ein Haus, auf dessen Dach Schnee liegt. Das beweist aber noch lange nicht, dass im Herd kein Feuer brennt.

  4. #4
    Endgegner Avatar von Donluigi
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    Als Mieter würde ich das Ding natürlich ersetzen, ist ne Frage der Fairness. Waschbecken sind soo teuer nicht.
    Beste Grüße, Tobias

    Orange Banane Apfel

  5. #5
    Yacht-Master Avatar von giftmischer
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    O.K., das mit der Haftpflicht war mir nicht so bewusst.
    Gerade mit denen telefoniert - wird bezahlt.
    Super, vielen Dank für die schnelle Abwicklung .
    Gruß,
    Peter.

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  6. #6
    Milgauss
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    Waschbecken

    Mal ehrlich, willst Du Dich bei Auszug eines Mieters mit einer solchen Kleinigkeit auseinandersetzen?
    Wenn sonst die Wohnung ok. ist, dann laß es auf sich beruhen und kauf selbst ein neues Waschbecken, schließlich kannst Du das dann von der Steuer absetzen.
    Holger P.

    HALTE DURCH!!

  7. #7
    Endgegner Avatar von Donluigi
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    Als Vermieter würde ich das nicht so großzügig sehen. Die Wohnung wurde einwandfrei übergeben und so soll sie auch sein. Aber das Problem hat sich ja gelöst
    Beste Grüße, Tobias

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