Obgleich ich wenig Hoffnung habe, dass das Thema wirklich lange "on topic"
bleibt - die Frage würde mich auch sehr interessieren....
Ach so. Beiträge, die in eine andere Richtung gehen (Stichwort politisch,
gesellschaftspolitisch) werden entfernt.
Ergebnis 1 bis 20 von 45
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17.02.2008, 09:21 #1
Stiftungen und Steuern - Wie funktioniert das System?
Nein, kein "böse, böse Manager"-Thread. Lediglich eine Frage: momentan geht diese ganze Geschichte mit den Stiftungen und den Steuern durch die Medien. Ich finde die Geschichte hochspannend, habe aber wenig Ahnung davon.
Mich interessiert: wie funktioniert das eigentlich vom Prinzip her? Was bringt eine derartige Stiftung für Vorteile? Wie funktionieren die Mechanismen hinter so einem System genau? Für ergiebige Antworten bin ich dankbar.Beste Grüße, Tobias
Wie würde Beth Dutton reagieren?
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17.02.2008, 09:30 #2Gruß Percy
"Ferner wird hier auch auf Ihrem Profil sehr viel Diversität benötigt."
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17.02.2008, 09:35 #3
Werde die Tage mal etwas recherieren; ein wichtiger Aspekt auch das Thema Erbschaftsteuer.
Suche zwei gute 93150er Bandhälften.
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17.02.2008, 09:39 #4
ich will das mal erklären...
Stiftung nach Lichtensteinischen Recht
1. eigene Rechtsperson
2. Freiheit der Statuten
3. Wahl eines zur Verschwiegenheit verpflichtenden Treuhänders
4. Schweizer Bankgeheimnis
Konkret:
Nehmen wir an Mawal hätte einen Picasso aus Familienbesitz...mittlerweile ist das Ding 80 Mio. € wert...bei den letzten Erbschaften wurde das Ding immer am Fiskus vorbei gemogelt...was nicht schwierig...
Jetzt möchte Mawal aus dem Picasso cash machen...ich verkaufe über einen Agenten an einen New Yorker Sammler...
Der New Yorker Sammler überweist auf ein Schweizer Konto...das Schweizer Konto gehört einer Lichtenteinischen Stiftung namens "Schöner lenem", der Treuhänder ist Herr Hürliman, Anwalt aus Lichtenstein...Mawal taucht nirgends auf...
die Statuten besagen, Zweck der Stiftung ist es für Mawal und seine Nachfahren zu sorgen...
de facto ist es also mein Geld und das Geld meiner Erben...tatsächlich stehe ich nirgendwo in irgendwelchen Büchern...
der Spass kostet extrem wenig im Setup und Betrieb...Martin
still time to change the road you're on
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17.02.2008, 09:43 #5Sub-DateGast
RE: Stiftungen und Steuern - Wie funktioniert das System?
Das ist eine interessante Frage,
ich habe dazu eine Aufstellung gefunden, die ein paar Jahre alt ist, die aber aufzeigt dass die grössten Vorteile wohl folgende sind:
Kalkulierbare geringe Kosten
Kalkulierbare geringe Steuern
Vermögen sicher vor Ehefrau und Kindern
Hier mal der- aus einem anderen nichtuhrenform- kopierte Text:
Unter einer Stiftung ist die Widmung eines Vermögens (Stiftungsgut) für einen bestimmt bezeichneten Zweck zu verstehen. Das gewidmete Vermögen scheidet (ähnlich wie bei einer Schenkung) aus dem Vermögen des Stifters aus und erlangt eine rechtlich selbständige Existenz in der Form einer juristischen Person. Der Verwirklichung des Zweckes dienen eigene Stiftungsorgane.
Warum eine Familienstiftung?
Durch die Errichtung einer Stiftung kann der Stifter die Rechtsnachfolge für Teile seines Vermögens in einem äusserst weiten Rahmen nach seinen Vorstellungen regeln. Die Stiftungsorgane gewährleisten die Durchsetzung des Stifterwillens ohne Kenntnis oder Mitwirkung von Behörden. Die Begünstigung wird durch den Stifter festgelegt. Es kann ihm das Recht eingeräumt werden, die Begünstigung jederzeit abzuändern, Die Stiftung ermöglicht die Loslösung bestimmter Teile vom Vermögen des Stifters und deren formelle Verselbständigung
Die involvierten, bei einer Bank deponierten Vermögenswerte geniessen grossen Diskretionsschutz. Als Trägerin dieser Werte und damit auch als Inha-berin von Konti/Depots tritt die Stiftung auf. Das Auskunftsrecht kann weitestgehend ausgeschlossen werden
Die treuhänderische Errichtung der Stiftung und der Vollzug des Reglements (Nachfolgeregelung) erfolgen ohne jede Publizität. Die Existenz der Stif-tung und die Identität der Organe sind für aussen-stehende Dritte nicht erkennbar
Der Zeitbedarf für die Gründung ist für den Stifter äusserst gering. Die Durchführung dauert normalerweise ungefähr 1 Woche.
Die Stiftung ist eine erprobte und dank politischer Stabilität im Sitzland und der Möglichkeit, Vertrauensleute des Stifters als Organe einzusetzen, eine sichere Konstruktion.
Es besteht weder Vorlagepflicht einer Stiftungsrechnung an Behörden noch Buchführungspflicht.
Stiftungen haben lediglich eine besondere Gesellschaftssteuer in Form einer Kapitalsteuer zu entrichten. Diese beträgt 1‰ vom einbezahlten Kapital und den Reserven, jedoch mindestens CHF 1000.– jährlich, zahlbar im Voraus.
Die Kapitalsteuer ermässigt sich für das CHF 2 Millionen übersteigende Vermögen samt Reserven auf 3 /4 ‰ und für das CHF 10 Millionen über-steigende Vermögen samt Reserven auf 1 /2 ‰.
Errichtung und Entstehung:
Die Familienstiftung bedarf keiner Eintragung ins Öffentlichkeitsregister. Die Errichtungsurkunde, welche aus der Vermögenswidmung und den Statuten besteht, ist beim Öffentlichkeitsregister lediglich zu hinterlegen. Die Registerbehörde stellt eine Amtsbestätigung aus, die über Existenz, Gründungskapital, Stiftungsrat und Zeichnungsrecht Auskunft gibt. Errichtungsurkunde und Amtsbestätigung sind der Öffentlichkeit nicht zugänglich.
Die Statuten enthalten die für die Stiftung massgebenden Bestimmungen über Sitz, Zweck, nominelles Stiftungskapital (nicht effektives Stiftungsvermögen) und Organisation.
Die Rechtsnachfolge wird in einem separaten Reglement geregelt. Das Reglement wird nicht hinterlegt. Es bleibt internes Dokument des Stiftungsrates
Zweck
Die Familienstiftung dient der Bestreitung der Kosten der Erziehung und Bildung, der Ausstattung und Unterstützung oder des allgemeinen Lebensunterhaltes von Angehörigen einer oder mehrerer bestimmter Familien sowie der Verfolgung ähnlicher Zwecke. Daneben kann sie auch weitere Begünstigte (z.B. gemeinnützige Institutionen) vorsehen. Die Verfolgung wirtschaftlicher Zwecke ist ausgeschlossen.
Begünstigung
Die Begünstigungen sind weitgehend frei gestaltbar. Dies gilt insbesondere hinsichtlich der begünstigten Personen, des Zeitpunktes des Eintrittes und der Beendigung der Begünstigung sowie deren Art und Höhe.
Name
Der Name mit Zusatz „Stiftung“ kann frei gewählt werden. Er muss sich von bereits bestehenden Namen unterscheiden. Es bedarf der Anfrage beim liechtensteinischen Öffentlichkeitsregister. Nationale und internationale Land- und Ortsbezeichnungen im Namen sind nicht erlaubt.
Sprache
Amtssprache ist Deutsch. Eine Übersetzung der deutschsprachigen Gründungsdokumente wird auf Wunsch erstellt
Minimalkapital
Das notwendige Minimalkapital beträgt CHF 30 000.– (oder Gegenwert in jeder beliebigen Währung/Wertschrift).
Organe
Oberstes Organ ist der Stiftungsrat. Es steht dem Stifter frei, weitere Organe (z.B. Revisionsstelle) vorzusehen. Dem Stiftungsrat muss mindestens eine Person mit Sitz oder Wohnsitz in Liechtenstein angehören, die den nötigen beruflichen Qualifikationen genügt. Hinsichtlich weiterer Mitglieder bestehen keine Domizil- oder Nationalitätsvorschriften.
Gesetzliche Repräsentanz
Die Repräsentanz ist die offizielle Postzustelladresse und die Vertretung gegenüber den liechtensteinischen Behörden (z.B. Steuerverwaltung, Öffentlichkeitsregisteramt, usw
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17.02.2008, 09:51 #6
Dem kann man nichts mehr zufügen.
Sinn einer Stiftung soll die Unterstützung der eigenen Familie sein und somit kann man nach dem Recht in Lichtenstein eine eigene Stiftung gründen.Alles Gute
Torsten
"Viel mehr Menschen müssen mit dem geistigen Existenzminimum auskommen, als mit dem materiellen."
Harold Pinter, britischer Schriftsteller
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17.02.2008, 09:58 #7
Danke!
Drei Fragen:
1) Kann ich das Stiftungsvermögen in Liechtenstein auch "arbeiten" lassen?
2) Wie kommt das Geld legal und unbemerkt nach Liechtenstein (außer im Köfferli)?
3) Was sagt der Fiskus dazu, wenn ich Geld nach Liechtenstein transferiere?Gruß Peter
"The only true currency in this bankrupt world, is what you share with someone else when you're uncool."
-Lester Bangs
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17.02.2008, 10:01 #8Sub-DateGast
Auch dazu habe ich was gefunden, was die Probleme ganz gut erklärt:
Zur Stiftungsgründung reichen als Startkapital rund 20.000 Euro. Die moderaten Gebühren, Honorare und Steuern im Land zahlt der Stifter für die diskrete Geldverwahrung gerne. Überdies kann er frei bestimmen, ob die Erträge an seine Familie gehen oder thesauriert werden sollen. Positiv wirkt sich dabei aus, dass Zinsen, Dividenden und Kursgewinne nicht unter die EU-Zinsrichtlinie fallen und damit weder Quellensteuer noch Kontrollmitteilungen ans heimische Finanzamt fällig werden.
Diese Vorzüge effektiv nutzen zu wollen, ist jedoch längst nicht so einfach. Die Umbuchung des Depots von der Hausbank hinterlässt eindeutige Spuren. Der persönliche Transfer von Barem oder Wertpapieren aus dem heimischen Safe oder von Konten in Luxemburg ist zwar diskreter, aber schon an der Grenze zur Schweiz oder Liechtenstein besteht seit Mitte Juni 2007 eine verschärfte Transparenzpflicht. Reisende müssen mitgeführte Geldmittel ab 10.000 Euro und deren Verwendung schriftlich anmelden, sofern sie die EU verlassen. Für das Motiv einer Stiftungsgründung in Vaduz oder Zürich interessieren sich die Zöllner brennend. Um unauffällig zu reisen, ist zwar ein Mietwagen mit grenznahem Kennzeichen beliebt. Doch wer mit nicht oder falsch deklariertem Geld vom Zoll gestellt wird, muss mit Strafen bis 1 Mio. Euro rechnen.
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17.02.2008, 10:04 #9
Danke schön für die Erklärung.
Hat mich auch interessiert.
Über Spritverbrauch spricht man nicht, den hat man......
Gruß Steffen
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17.02.2008, 10:05 #10
1. Lichtensteiner Stiftungen lassen das asset management gerne von Schweizer Banken durchführen...de facto ist es die gleiche Vermögensverwaltung wie die du bei einem Schweizer Konto haben kannst...
tatsächlich kommt der Impuls zur Lichtensteiner Stiftung oft aus der Schweiz
Stufe 1 Schweizer Schwarzgeldkonto
Stufe 2 Schweizer Nummernkonto
Stufe 3 Stiftung
2. wie beschrieben am besten am verkauft irgendetwas international und lässt den Käufer den Kaufpreis nach Lichtenstein bzw in die Schweiz überweisen...das hat auch Z. wohl so gemacht....
3. Nix...solange es kein Schwarzgeld ist...ein geschätztes Mitglied dieses Forum lebt in Lichtenstein und ich habe eine Uhr von ihm gekauft und nach L. überwiesen ...Überweisungen nach Lichtenstein sind sogar gebührenfrei...Martin
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17.02.2008, 10:20 #11Sub-DateGast
Naja Überweisungen nach Liechtenstein sind nicht das Problem.
Aber Kapitalzuflüsse an eine Liechtensteiner Stiftung gelten als
Schenkung und unterliegen der Schenkunssteuer in der höchsten Klasse.
Somit würde es wenig Sinn machen das Geld einfach zu überweisen
und dank der Kontrollmechanismen der Steuerbehörden
anschliessend 50% Steuern zu bezahlen.
Und wenn die Stiftung aufgelöst wird, wird wieder "zurückgeschenkt", dann sind die nächsten 50% weg.
Legal wird aus der Stiftung eine Geldvernichtungsmaschine.
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17.02.2008, 10:25 #12
Sprich: ich entkoppele mein Geld von mir als natürlicher Person und stelle in einem fremden Rechtsraum eine juristische Person her, die mit ehemals meinem (?) Geld nun in meinem Sinne hantiert. Korrekt? Gehört es denn dann noch mir? Kann ich mit dem Geld weiterhin spekulieren, wie ich es mir vorstelle oder muß ich da auf die Dienstleistungen der Macher vor Ort zurückgreifen? Oder stellen sich die meisten Besitzer diese Frage garnicht und nehmen die paar Prozent, die man bekommt? Steht also nur der diskrete Erhalt mit maßvollem Zuwachs und nicht die Mehrung um jeden Preis im Vordergrund.
Und: Ich bin also dann abhängig von der Rechtssicherheit in diesem Raum - wir alle erinnern uns mit Schrecken an die Sequenz in "Blow", als diese südamerikanische Bank Johnny Depps Geld schlichtweg enteignete.
Und: was genau haben die Stiftungsländer, bzw. die Initiatoren des Systems davon? Okay, 0.5 - 1% ist eine nette Summe fürs Nixtun, aber wie gestalten sich die weiteren Erträge?
Und: letzte Frage, mit der ich mich wohl endgültig als leichtlohnempfangender Naivling oute: der Begriff Stiftung suggeriert Wohltätigkeit und Mäzenatentum, offenbar ohne Grund. Warum ist das so?Beste Grüße, Tobias
Wie würde Beth Dutton reagieren?
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17.02.2008, 10:33 #13Sub-DateGast
Nein, das Geld gehört Dir nicht mehr, es gehört einer Stiftung.
Das bedeutet im Unkehrschluss auch, dass man auf ******** reinfallen kann die mit dem Geld etwas nichtsatzunggemässes anstellen, und dann ist es weg.
Und die Stiftung macht ja etwas positives, sie unterstützt halt die Personen die Du angibst.
Wenn Du dich besser fühlst, kannst Du ja mich angeben.
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17.02.2008, 10:43 #14
oder irgend ein Arsch kopiert Listen und vertickt sie an den BND...
wirklich sicher sind diese Stiftungen seit etlichen Jahren nicht mehr....Martin
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17.02.2008, 11:05 #15
- Registriert seit
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Original von Donluigi
Und: letzte Frage, mit der ich mich wohl endgültig als leichtlohnempfangender Naivling oute: der Begriff Stiftung suggeriert Wohltätigkeit und Mäzenatentum, offenbar ohne Grund. Warum ist das so?
Das hängt vom Stiftungszweck ab.
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17.02.2008, 11:10 #16
- Registriert seit
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Original von Mawal
oder irgend ein Arsch kopiert Listen und vertickt sie an den BND...
wirklich sicher sind diese Stiftungen seit etlichen Jahren nicht mehr....
Lies mal im Spiegel nach was das für ein Mensch ist...
In deinem fiktiven Beispiel (Mawal Stiftung )hätte ich schon zu viel Angst, dass mein Bevollmächtigter sich mit den 80 Millionen verflüchtigt.
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17.02.2008, 11:17 #17
Beispiel aus der Praxis:
Graf Lennart Bernadotte af Wisborg (der ehemalige und inzwischen verstorbene Eigentümer der Insel Mainau) hat eine Stiftung gegründet und das Unternehmen Insel Mainau in selbige übertragen.
Geführt wird das Unternehmen durch die Insel Mainau GmbH, 99% des Stammkapitals sind im Besitz der Siftung, 1 % im Besitz der Famile Bernadotte.
Damit soll der Fortbestand der Insel Mainau gesichert, und einer eventuellen Zerschlagung durch die Erben vorgebeugt werden.
P.S.: Ulrich, ich verwalte dir gerne deine 80 Mio. Ich hau auch nicht ab, versprochen.Ciao
Andere lassen auch nur mit Wasser kochen.
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17.02.2008, 11:22 #18Original von Mawal
oder irgend ein Arsch kopiert Listen und vertickt sie an den BND...
wirklich sicher sind diese Stiftungen seit etlichen Jahren nicht mehr....
Mannihttp://i55.tinypic.com/29cm2hc.jpg
http://i53.tinypic.com/adokk4.jpg
wovon haben Männer eigentlich vor 1963 geträumt?
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17.02.2008, 11:24 #19
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Hallo zusammen!
Habe den Thread gerade mit großem Interesse gelesen.
Ich berate hier in Deutschland Stiftungen; diese haben mit den Stiftungen in Liechtenstein nicht viel gemein. Deutsche Stiftungen sind idR. gemeinnützig tätig und genießen einige Steuervorteile bis hin zur kompletten Befreiung im Bereich Ertragssteuer und Erbschafts-/Schenkungssteuer!
Auch möglich sind rein privatnützige Stiftungen (Familienstiftungen); diese haben den Sinn große Familienvermögen zusammen zu halten, Familienunternehmen zu sichern und Erbstreitigkeiten zu verhindern, sind allerdings steuerpflichtig!!
In Liechtenstein gibt es insgesamt 80.000 Stiftungen (Vergleich D: ca. 15.000)!
Man spricht hier auch von dem sog. Europäischen Tresor, d.h. Gründung einer Stiftung in Liechtenstein und Kapital auf einem Nummernkonto in der Schweiz.
Die Gründung der Stiftung in Liechtenstein erfolgte oft von den Banken aus der Schweiz, der Kunde brauchte einfach ein Formular unterschreiben und schon war die Stiftung absolut anonym errichtet. Da in der Schweiz seit einigen Jahren ein Doppelbesteuererungsabkommen besagt, dass bei Privatkunden von den Ertägen Steuern abgeführt werden müssen, war die Stiftungsgründung ein geschickter weg dies zu umgehen.
Eine anonyme Gründung einer Stiftung in Liechtenstein ist mittlerweile nicht mehr möglich. Allerdings hat zb. Panama das damalige Stiftungssystem von Liechtenstein nahezu 1:1 kopiert!
Wer Fragen zu Stiftungen in Deutschland hat, gerne PN an mich!Grüße
Peter
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17.02.2008, 11:45 #20
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Unicef erklärt es ganz gut: (Quelle: Unicef.de)
„Stiften“ heißt, Vermögen auf Dauer einem bestimmten Zweck zu widmen. Das in eine Stiftung eingebrachte Vermögen bleibt in seinem Bestand erhalten. Dadurch wird die Dauerhaftigkeit der Stiftung gewährleistet. Eine Stiftung arbeitet mit den regelmäßigen Erträgen, die das Stiftungsvermögen erwirtschaftet."
Anlage des Stiftungsvermögens
Für die Anlage des Stiftungsvermögens wurde ein sorgfältiges Auswahlverfahren unter zwölf führenden Bankhäusern durchgeführt. Danach erhielten die Banken mit den besten Konzepten und Konditionen entsprechende Aufträge.
Für die Verwaltung des Stiftungsvermögens sind verschiedene Banken nach Maßgabe einer konservativen Anlagestrategie tätig. Die Ergebnisse der Vermögensverwaltung durch die Banken werden ständig miteinander verglichen und auf der Basis der spezifischen Benchmarks gemessen. So ist sichergestellt, dass die Banken mit den jeweils besten Konditionen und Ergebnissen beauftragt werden.
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