VB => Berichtigung => Gerichtsvollzieher

Einspruch alleine wirkt sich nicht auf die Vollstreckbarkeit des VB aus.

Also is ja nix größeres schief gegangen, maximal könnte der Schuldner einen Antrag auf Einstellung der ZV aus dem VB stellen, die kriegt er aber in diesem Fal nur gegen Sicherheitsleistung.