Vielleicht kann mir jemand weiter helfen.
Ich hatte einem Kunden einen Mahnbescheid über meinen Anwalt zukommen lassen. Wurde heute schriftlich informiert das mein (Ex) Kunde Einspruch eingelegt hat, wegen einer verkehrter Anrede.
Der Kunde heißt Herr Conny **** mein Anwalt hat dem Gericht "Frau Conny ***) mitgeteilt . Ist das ein Grund für einen Einspruch? Wenn er damit die Zahlung unterbinden wollte ,wäre es ja klüger gewesen nur einen Einspruch ohne Erklärung zu machen ? Jetzt weiß Ich ja den Grund und mein Anwalt kann einen neuen Mahnbescheid einreichen.
Meine Frage! Wäre er bei einer Gerichtsverhandlung mit durch gekommen? Weil es ja ein Verfahrensfehler durch die nicht korrekte Anrede war ?