Wenn Vekehrszeichen ohne behördliche Anordung,also durch Privatpersonen aufgestellt werden, so zahlen diese das Abschleppen. Man kann zwar zivilrechtlich Schadensersatz geltend machen, Umzug hat länger gedauert weil Tragestrecke länger.
Aber gelten tun privat aufgestellte Schilder nicht, also auch keine Ordungswidrigkeit.